Notifizierte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge in Karlsruhe
Das Team der Sachverständigen des TÜV NORD in Karlsruhe unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung durch Prüfungen, Bewertungen und Begutachtungen Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei.
Unsere Sachverständigen begutachten und prüfen gemäß Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Personen- und Lastenaufzüge, Personenumlaufaufzüge (Paternoster), Fassadenaufzüge, Bauaufzüge, Behindertenaufzüge und Güteraufzüge.
Wir führen alle Arten von Aufzugsprüfungen durch: beim Inverkehrbringen, vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend, nach unterschiedlichen Prüfintervallen.
Bei Unfällen und Schadensfällen nehmen wir die Untersuchung vor.
Überblick über unsere Leistungen bei Aufzugsprüfungen in Karlsruhe
- Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Aufzugsrichtlinie
- Baumusterprüfungen
- Zertifizierung von QS-Systemen
- Konformitätsaussagen
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderung / Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (Hauptprüfung)
- Zwischenprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung nach Unfall und Schadensanalysen / Sicherheitstechnische Beurteilung
- Prüfung von Feuerwehraufzügen
- Elektronische Prüfbescheinigung vor Ort durch Einlesen eines anlagenspezifischen QR-Codes
- Begutachtung von Einzelkomponenten, z. B. Fernnotrufsysteme
- Stellungnahmen und Gutachten
- Konformitätsaussagen
ZÜS-Prüfung für Aufzüge in Karlsruhe
Betreiber von Aufzügen, welche zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen, sind jederzeit für die sichere Funktion ihrer Anlagen verantwortlich. Welche Punkte es dabei zu beachten gilt, regelt in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dies betrifft alle Aufzugsanlagen. Soweit diese Anlagen als überwachungsbedürftig eingestuft sind, dürfen sie nur von notifizierten Stellen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.
Damit die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt werden, übernimmt TÜV NORD als ZÜS die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen und Zwischenprüfungen, die während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage erforderlich sind. Unser Aufzugs-Prüfsystem ASIS II stellt dabei einen komfortablen Ersatz für Prüfgewichte dar.
Die Durchführung der Prüfungen erfolgt durch unabhängige und kompetente Sachverständige.
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme (§15 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
- Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§15 BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfung (§16 BetrSichV)
- ASIS II Prüfung als Ersatz für Prüfgewichte
- Zwischenprüfung (§16 BetrSichV)
- Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfall- und Schadensanzeige (§19 BetrSichV)
- Prüfung von Feuerwehraufzügen