09. Januar 2025
Eine Unaufmerksamkeit, eine Ablenkung – und schon ist der Unfall passiert. Rund alle zwölf Sekunden kracht es irgendwo in Deutschland. Viele Menschen flüchten dann vom Unfallort. Warum uns die eigene Psyche manchmal falsch reagieren lässt.
Moralisch ist die Sache klar: Wenn man etwas kaputt gemacht oder jemanden verletzt hat, übernimmt man dafür die Verantwortung. Dem trägt auch das Gesetz Rechnung: Nach einem Autounfall zum Beispiel ist es eine Straftat, sich vom Unfallort zu entfernen. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Dennoch ist Unfallflucht ein Massenphänomen – vor allem, aber nicht nur bei Blechschäden.
In Berlin etwa sind 2022 rund 32.000 Menschen vom Unfallort geflohen. Das heißt, bei jedem vierten der 130.000 erfassten Unfälle hat jemand das Weite gesucht. Bundesweit sind in diesem Zeitraum 544.646 Unfallbeteiligte geflohen, wie die Polizeibehörden der Bundesländer meldeten. Bei Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden oder schwere Sachschäden entstanden sind, waren es laut Statistischem Bundesamt 40.659 Menschen – elf Prozent. Jede neunte verantwortliche Person für einen solchen Unfall ist also geflohen.
Erhebungen in den USA kommen auf ähnliche Quoten. Zum Beispiel kam es in Boston zwischen 2009 und 2012 bei Kollisionen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radfahrenden in sechs Prozent der Fälle zur Flucht. Nach Unfällen, die für beteiligte Fußgängerinnen und Fußgänger tödlich endeten, flüchteten sogar 18 bis 20 Prozent der Autofahrenden.
Häufigere Fluchten bei Nacht und unter Alkohol
Laut den US-Studien ist eine Unfallflucht in der Nacht und am Wochenende wahrscheinlicher. Und auch wenn die Flüchtenden – unter ihnen überproportional viele junge Männer – alkoholisiert oder ohne gültigen Führerschein am Steuer saßen.
Die Flucht ist dagegen seltener, wenn es sich bei dem Opfer um ein Kind oder eine Person im Seniorenalter handelt. Wie sich jemand bei einem Unfall verhält, scheint also abhängig von unterschiedlichen und teils gegenläufigen Faktoren zu sein: Bei Opfern, die besonders verletzlich und hilfsbedürftig erscheinen, schlägt das Gewissen offenbar eher an. Bei Nacht oder am Wochenende ist es wahrscheinlicher, dass sich jemand alkoholisiert oder unter anderen Drogeneinflüssen ins Auto setzt. Und im Dunkeln glauben Menschen anscheinend, eher unbemerkt davonkommen zu können.
Hohe Aufklärungsquote
Aber das ist allzu oft ein Trugschluss. In Deutschland werden rund 40 Prozent der Unfallflüchtigen ermittelt, mehr noch bei Unfällen mit Toten und Verletzten. Die Polizei Bayern klärt nach eigenen Angaben sogar 80 Prozent aller Unfallfluchten mit Schwerverletzten auf. Teil dieser Statistik sind dabei jedoch auch all jene Menschen, die sich später selbst bei der Polizei gemeldet beziehungsweise angezeigt haben.
Selbstschutz und Panikmodus
Denn die Flucht ist oft eine Kurzschlussreaktion: Stresshormone wie Adrenalin überfluten den Körper und lösen ein instinktives Fluchtverhalten aus. Eine solche Panikreaktion ist eine der häufigsten Begründungen für Unfallflucht, ergab eine britische Studie mit 52 verurteilten Unfallflüchtigen. Die meisten von ihnen handelten eigenen Angaben zufolge aus Selbstschutz – entweder im Panikmodus oder um mögliche strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Andere behaupteten, sie hätten den Unfall nicht bemerkt oder hätten gedacht, es habe sich nur um eine Bagatelle gehandelt, die man nicht melden müsse. Ähnlich äußerten sich viele verurteilte Unfallflüchtige in Belgien. Das dortige Institut für Verkehrssicherheit hatte 853 von ihnen befragt, die meisten davon Männer und nicht älter als 25.
In 42 Prozent der Fälle war die flüchtige Person alkoholisiert oder hatte andere Drogen genommen. Das erschwere eine vernünftige Entscheidung, erklärt der Verkehrspsychologe Ludo Kluppels. Besonders in den ersten Sekunden nach dem Unfall, wenn Emotionen wie Angst, Scham und Schuldgefühle vorherrschen. Die meisten Menschen verfügten zwar über die nötige Selbstkontrolle, um trotzdem verantwortlich zu handeln – aber eben nicht alle.
Wenn Selbstbild und Wirklichkeit kollidieren
„Bei einer kleinen Gruppe ist es nicht eine überwältigende Flut von Emotionen, die zur falschen Entscheidung führt, sondern ein Mangel an Emotion“, sagt Kluppels. Ihnen fehle der moralische Kompass; sie kümmern sich nicht um andere Menschen, Regeln und Gesetze, sondern nur um ihr eigenes Interesse: der Strafe zu entgehen. Fehlendes Verantwortungsgefühl und mangelnde Empathie finden sich insbesondere bei Menschen mit einer sogenannten dissozialen oder antisozialen Persönlichkeitsstörung, die bei drei von 100 Männern und einer von 100 Frauen auftritt.
Die allermeisten Menschen sind also anders gepolt. Zwar teilen sie generell den starken Drang, Unangenehmes möglichst zu vermeiden. Doch in der Regel widerstehen sie dem Impuls, weil sie keine schlechten Menschen sein wollen und eine Flucht gegen Gesetze, soziale Normen und moralische Werte verstoßen würde. „Verhalten sie sich dennoch falsch, entsteht eine kognitive Dissonanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, erklärt Ralf Buchstaller vom Medizinisch-Psychologischen Institut des TÜV NORD in Hamburg. „Um den Widerspruch aufzulösen, suchen sie nach Ausreden oder Rechtfertigungen“, sagt der Psychologe. Die häufigste Entschuldigung unter den belgischen Unfallflüchtigen: Ich dachte, das wäre ein Tier gewesen.
Gegen die Panik – durchatmen
Um sich in der Ausnahmesituation eines Unfalls nicht von der eigenen Panik steuern zu lassen, empfiehlt der Verkehrspsychologe Moritz Deecke gegenüber dem Saarländischen Rundfunk eine einfache Atemtechnik: immer wieder bis vier zählen und jeweils auf die Vier ein- beziehungsweise ausatmen. Mit diesem gleichmäßigen Atemrhythmus beruhige sich der ganze Körper. Dann kann man auch wieder bedächtiger, rationaler und empathischer handeln – also helfen statt flüchten.
Jenseits des Zettels
Übrigens: Wenn man etwa beim Ausparken das benachbarte Auto touchiert, reicht ein Zettel mit dem Namen und der Telefonnummer unterm Scheibenwischer nicht aus. Auch das gelte als Unfallflucht, also als Straftat, erklärt TÜV NORD-Psychologe Buchstaller.
Aus Sicht des Arbeitskreises des Deutschen Verkehrsgerichtstags soll das auch künftig so bleiben. Die Fachleute empfahlen aber Anfang 2024, den Paragrafen zur Unfallflucht zu reformieren: Unter anderem soll eine konkrete Mindestwartezeit festgelegt und eine zentrale Meldestelle eingerichtet werden. Und auch eine weitere Änderung regen die Expertinnen und Experten an. Bislang wirkt sich die verspätete Meldung eines Unfalls bei der Polizei höchstens strafmildernd aus, und das auch nur bei Sachschäden. Aus Sicht der Fachleute sollte es künftig die Möglichkeit geben, alle Arten von Unfällen innerhalb von 24 Stunden straffrei nachzumelden. Das wäre eine Option für all jene, die sich doch von der Panik packen lassen, aber ihr Fluchtverhalten zeitnah bereuen.