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Checkliste

Wallbox: Über Nacht die Akkus aufladen

6. Februar 2020

Nichts macht Elektromobilität bequemer als eine Strom­tank­stelle in der eigenen Garage. Der Einbau einer sogenannten Wallbox lohnt sich beim Kauf eines E-Autos in jedem Fall. TÜV-NORD-Experte Christian Förster klärt die wichtigsten Fragen rund um die Lade­station für den Haus­gebrauch.

Warum überhaupt eine Wallbox?

85 Prozent aller Lade­vor­gänge finden heute zu Hause oder am Arbeits­platz statt. Aus guten Gründen: Nirgend­wo sonst ist die Aufladung des eigenen E-Autos so unaufwendig wie an den Orten, an denen man tags­über oder nachts ohnehin diverse Stunden verbringt. Zwar kann man den Stromer mit einem speziellen Schuko-Lade­kabel auch an der Haus­halts­steck­dose auf­füllen. Doch die Leitungen sind nicht für lange Dauer­lasten aus­gelegt und laden nur einphasig mit 2,3 Kilow­att­stunden. Ein Renault Zoe mit einer 41-Kilowatt-Batterie wäre erst in 21 Stunden aufgeladen, mit dem 52-Kilo­watt-Akku müsste man sogar über 37 Stunden einplanen. Eine Dauer­lösung ist die Haus­halts­steckdose daher besten­falls für Plug-in-Hybride, die ihre vergleichs­weise kleinen Batterien hier auch über Nacht füllen können. Für Besitzer eines „echten“ Elektro­autos ist eine Wallbox dagegen die beste Option für den Alltags­betrieb. Die Wand­lade­station kann in der Garage oder im Carport angebracht werden und lädt je nach Auslegung mit 3,6 bis 22 Kilowatt und auf bis zu drei Phasen. Dazu benötigt sie einen Dreh­strom­anschluss, wie man ihn vom Elektro­herd in der Küche kennt. Bei einer Lade­leistung von 7,2 Kilowatt ist ein Akku mit 41 Kilo­watt in unter sechs Stunden geladen, mit 11 Kilo­watt in weniger als vier Stunden und mit 22 Kilo­watt ist die Batterie schon in zwei Stunden voll.

Welche Wallbox mit welcher Ladeleistung brauche ich für mein Elektroauto?

Das ist einerseits abhängig von der Akku­kapazität des E-Autos und andererseits von dem On-Board-Lader, der im Fahrzeug verbaut ist. Letzterer bestimmt, mit welcher Leistung der Stromer über­haupt laden kann. Der aktuelle VW e-up hat beispiels­weise einen On-Board-Lader mit 7,2 Kilowatt und kann die potenzielle Lade­leistung einer Wallbox mit 11 Kilo­watt oder 22 Kilo­watt also gar nicht abrufen. Dasselbe gilt über­raschender­weise auch für den Jaguar I-Pace, der trotz eines riesigen 90-Kilowatt-Akkus nur mit 7,2 Kilowatt zu Hause laden kann. Bei einigen Herstellern kann man zwischen verschiedenen On-Board-Ladern wählen. Selbst bei Fahr­zeugen mit größeren Ladern reicht für den Haus­gebrauch eine Wallbox mit 11 Kilowatt voll­kommen aus. Wird das Auto sieben bis acht Stunden über Nacht geladen, genügt je nach Akku­stand und -größe eine Lade­leistung zwischen 5 bis 7 Kilowatt – das schont Strom­netz, Hausnetz und auch die Batterie.

Einige Autobauer haben eine eigene Wallbox im Angebot. Lege ich mich damit auf ein bestimmtes Auto fest?

Nein, Wallboxen in Europa sind standard­mäßig mit einer Typ-2-Buchse, dem sogenannten Mennekes-Stecker, aus­gestattet. Alle aktuellen Elektro­autos verfügen über diesen Typ-2-Standard. Aber auch ältere asiatische E-Fahrzeuge mit Typ-1-Stecker können mit einem entsprechenden Kabel an jeder Wallbox geladen werden.

Muss ich den Einbau einer Wallbox anmelden?

Der örtliche Netzbetreiber muss generell über die Installation einer Wallbox informiert werden. Liegt die Lade­leistung der geplanten Strom­tank­stelle höher als 11 Kilo­watt, darf man sie nur mit dessen Genehmigung installieren. Der Netz­betreiber über­prüft im Vorfeld, ob die Netze durch die Wallbox nicht über­lastet werden, und muss gegebenen­falls technische Änderungen vornehmen, an deren Kosten man beteiligt werden kann.

Was ist bei der Installation zu beachten?

Eine Wallbox sollte ausschließlich von einem Profi installiert werden. Der Elektro­installateur weiß auch, ob die angedachte Wallbox genehmigungs­pflichtig ist, und über­nimmt die Abstimmung mit dem Netz­betreiber.

Welche Kosten muss ich für Kauf und Installation der Wallbox kalkulieren?

Je nach Ausstattung kostet eine Wallbox momentan zwischen 500 und 2.500 Euro. Mit wachsender Nach­frage und steigenden Produktions­zahlen dürften die Preise künftig etwas sinken. Für den heimischen Bedarf reicht ein Gerät bis 1.000 Euro aller­dings meist völlig aus. Hinzu kommen noch die Anschluss­kosten, also die Verlegung der Zuleitung vom zentralen Sicherungs­kasten bis zum Lade­punkt durch den Fach­betrieb. Je nach der erforderlichen Länge der Leitung muss man hier bis zu 1.000 Euro kalkulieren. Empfehlens­wert ist in jedem Fall eine Wallbox mit integriertem Kabel. So geht das allabendliche Laden noch schneller und bequemer.

Kann eine Wallbox gefördert werden?

Der Bund konzentriert sich aktuell auf die Förderung der öffentlichen Lade­infra­struktur. Aller­dings bieten einige Länder und Kommunen bei Kauf und Installation der heimischen Strom­tank­stelle Unter­stützung: Wer sich in Nordrhein-Westfalen eine private Wallbox anschafft, bekommt bis zu 1.000 Euro und maximal 50 Prozent der Gesamt­kosten erstattet. Voraus­setzung für die Förderung sind der Einbau durch einen Fach­betrieb und ein Ökostrom-Vertrag. In München werden 40 Prozent der Kosten für die Montage und die Installation der Wallbox bis zu einer Höhe von 3.000 Euro übernommen. Die Stadt Düsseldorf ersetzt bei Haushalten mit Ökostrom oder Solar­anlage 20 Prozent der Kosten und maximal 500 Euro. Generell muss dabei zunächst der Antrag samt Kosten­voranschlag bewilligt werden. Erst danach bestellt man die Wallbox und den Elektro­installateur. Auch diverse Energie­versorger zahlen Zuschüsse zur Wallbox – meist gekoppelt an einen Strom­vertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Viele Förder­programme sind zeitlich begrenzt, neue Förderungen werden aufgelegt. Wer sich eine Wallbox anschaffen will, sollte sich daher in jedem Fall vorher im Internet, bei der Kommune oder bei den Energie­versorgern über Förder­möglichkeiten informieren.

Darf ich eine Wallbox in der Garage meiner Wohneigentümergemeinschaft oder meines Mietshauses installieren?

Wer in einem Mehr­familien­haus oder in einer gemeinsam genutzten Garage eine Wallbox installieren will, benötigt dazu bislang die Zustimmung aller anderen Wohnungs­eigen­tümer. Schon eine Gegen­stimme kann den Einbau verhindern. Mieter wiederum dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis ihres Vermieters eine Wallbox etwa auf dem Garagen­stell­platz ihrer Wohnung oder ihres Gewerbes anbringen. Diverse Verbände, aber auch Auto­hersteller fordern seit längerer Zeit eine Anpassung des Wohn- und Miet­eigentums­rechts, um diese Hürde für die Anschaffung eines Elektro­autos auszuräumen. Das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz hat im Januar einen entsprechenden Referenten­entwurf zur Novellierung des Wohn­eigentums­gesetzes vorgelegt. Demnach sollen bauliche Maßnahmen zur Errichtung einer Lade­möglichkeit nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungs­eigen­tümer bedürfen. Statt­dessen sollen Eigentümer ebenso wie Mieter grundsätzlich einen Rechts­anspruch auf den Einbau einer Wallbox bekommen und die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Der Gesetz­entwurf muss noch final abgestimmt und vom Bundes­tag verabschiedet werden. Der Verband der Immobilien­verwalter VDIV hofft, dass ein entsprechendes Gesetz noch 2020 in Kraft tritt.

Und wenn ich momentan weder zu Hause noch beim Arbeitgeber laden kann, aber trotzdem elektrisch fahren möchte?

24.000 öffentliche Ladepunkte zählt das Ladesäulenregister des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit in Deutschland, davon 15 Prozent Schnelllader. Das sind 50 Prozent mehr als vor einem Jahr. Mittlerweile kann man sein E-Auto auch an manchen Supermärkten, Baumärkten oder Möbelhäusern während des Einkaufs aufladen. Bis 2030 sollen hierzulande nach dem Willen der Bundesregierung eine Million öffentliche Ladepunkte zur Verfügung stehen. Aktuell können sich durchschnittlich neun Elektroautos eine Stromtankstelle teilen. Ob man in seiner Nähe eine Ladesäule findet, ist allerdings abhängig vom jeweiligen Wohnort. Bayern ist mit fast 5.700 Ladesäulen bundesweit Spitzenreiter, Mecklenburg-Vorpommern hat mit 208 Säulen nicht einmal doppelt so viele Lademöglichkeiten wie das erheblich kleinere Saarland. Heute noch oft ein Problem bei der Ladeinfrastruktur in Städten: Die Ladesäulen stehen meist unauffällig am Straßenrand und auch oftmals vereinzelt. Ist eine Säule defekt oder von einem Verbrenner zugeparkt, muss man sich die nächste Lademöglichkeit suchen. Sinnvoll wäre hier eine Visualisierung der Ladeinfrastruktur in Form von größeren Stromtankstellen auch in Ballungsräumen. Das Falschparker-Problem ließe sich durch Bußgelder und durch den wachsenden sozialen Druck mit der Ausbreitung der E-Mobilität in den Griff bekommen. Momentan ebenfalls häufig ein Ärgernis: E-Autofahrer, die die Stromtankstelle nach abgeschlossenem Ladevorgang als kostenlosen Parkplatz betrachten und blockieren. Dem könnte mithilfe eines intelligenten Lademanagements entgegengewirkt werden: Ist der Akku geladen, wird der Besitzer per App informiert. Nach einer entsprechenden Kulanzzeit werden dann hohe Gebühren für längeres Parken erhoben – damit die Ladesäule so schnell wie möglich für den nächsten E-Autofahrer frei ist.

ZUR PERSON

Christian Förster ist Projekt­leiter Elektro­mobilität der TÜV NORD GROUP und Experte für alternative Kraftstoffe und Antriebs­konzepte am Institut für Fahr­zeug­technik und Mobilität (IFM).

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