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Mann auf e-Scooter
E-Scooter

Die Lösung für die letzte Meile?

25. April 2019

In Frankreich, Spanien, Österreich und Skandinavien sausen E-Scooter bereits durch die Metro­polen. Jetzt sollen die elektrifizierten Tret­roller auch in Deutschland durch­starten dürfen. Das Bundes­kabinett hat dazu Anfang April die Elektro­kleinst­fahr­zeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen. Der Bundes­rat muss noch zustimmen, was aller­dings am 17. Mai geschehen könnte. Doch während die einen die Elektro-Roller als umwelt­freundliche Alternative für die „letzte Meile“ feiern, warnen die anderen vor Unfällen und Chaos auf Rad­wegen und Bürger­steigen. Wer mit welchen Rollern künftig wo unter­wegs sein darf und warum über die Zulassung der E-Scooter gestritten wird, klären wir in unserer Checkliste.

Wo darf man mit E-Scootern unterwegs sein?

Das hängt von der Höchst­geschwindig­keit des Elektro-Tret­rollers ab. E-Scooter mit Leistungen zwischen 12 und 20 Kilo­metern pro Stunde dürfen laut Verordnung auf Rad­wegen oder Rad­fahr­streifen unter­wegs sein. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahr­bahn genutzt werden. Wie für Fahrräder oder Mofas sind Schnell­straßen für die Scooter grundsätzlich tabu. Langsamere Roller, die weniger als 12 Kilo­meter pro Stunde erreichen, müssen auf Geh­wegen oder gemeinsamen Geh- und Rad­wegen fahren. Gibt es diese nicht, dürfen sie innerhalb von Ort­schaften auf die Straße ausweichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen die Roller erfüllen?

Verpflichtend sind zwei unabhängig von­einander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die aber nicht fest­montiert sein muss. Ebenfalls obligatorisch sind seitliche Reflektoren sowie eine „hell­tönende Glocke“ oder ein ähnliches Warn­signal. Steuer­elemente des Motors wie Dreh­griffe oder Knöpfe müssen eine Sekunde nach dem Los­lassen automatisch in die Null­stellung zurück­springen. Die Stand­flächen der Roller sollten rutsch­fest sein. Anhänger sind nach dem aktuellen Stand ebenso verboten wie gemeinsame Fahrten auf dem Tritt­brett mit Kindern oder anderen Erwachsenen.

Ab welchem Alter darf man elektrisch lossausen?

E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 Stunden­kilo­metern sind bereits für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt, ab 14 Jahren darf man auch mit den schnelleren Rollern losdüsen. Einen Helm oder Führer­schein braucht man der Vorschrift zufolge nicht. Das Argument dahinter: Mit einem Rad kann man sogar flotter als 20 Stunden­kilo­meter fahren, ohne dafür eine Führer­schein­prüfung ablegen zu müssen. Kritisiert wird diese Regelung aller­dings von der Deutschen Verkehrs­wacht (DVW) und dem Deutschen Verkehrs­sicher­heits­rat (DVR). Sie fordern ein Mindest­alter von 15 Jahren sowie einen Mofa-Führer­schein und empfehlen eine Helm­nutzung ab einem Tempo von 6 Stunden­kilo­metern.

Wie sind die Roller versichert?

Im Unterschied zum Fahrrad soll eine Haft­pflicht­versicherung samt Versicherungs­auf­kleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug für mehr Sicher­heit sorgen. Doch auch hier regt sich bereits Wider­stand. So sprach sich Baden-Württembergs Verkehrs­minister Winfried Hermann (Grüne) gegen die Versicherungs­pflicht aus: Sie sei „ein büro­kratisches Hindernis, das wir ablehnen“. Ein weiteres Problem der Versicherungs­pflicht: Selbst die zusammen­geklappten E-Scooter darf man momentan noch nicht überall in Bus oder Bahn mit­nehmen. Denn die Beförderungs­bedingungen einiger Verkehrs­unter­nehmen schließen die Mitnahme von versicherungs­pflichtigen Fahr­zeugen aus. Laut der „Welt“ dürften die E-Scooter momentan etwa in den Zügen von NordWestBahn oder Meridian ebenso wenig transportiert werden wie in den Bussen und Bahnen von Flixbus. Eine Hürde, die den gewünschten Effekt der Elektro-Tretroller aus­bremsen könnte. Schließlich sollen sie besonders Pendler dazu motivieren, ihr Auto stehen zu lassen und die „letzte Meile“ zwischen Wohnung, Bahn und Arbeits­stelle elektrisch rollend zurück­zu­legen. Ob und wie die Verkehrs­unter­nehmen ihre Regelungen bis zur anvisierten Straßen­zu­lassung im Früh­sommer anpassen werden, ist aktuell noch offen.

Kommen die E-Scooter nicht zwangs­läufig Fuß­gängern oder Rad­fahrern in die Quere?

Diese Frage wird besonders stark diskutiert. Für den hessischen Verkehrs­minister Tarek Al-Wazir (Grüne) gehören auch die langsamen Scooter nicht auf Geh­wege – eine Auf­fassung, die die Mehr­heit der Deutschen teilt, wie eine repräsentative Umfrage von Spiegel Online ergab. Gegen­wind kommt auch aus Bremen. „Konflikte mit Fuß­gängern sind auch angesichts der Geräusch­armut der E-Roller programmiert“, mahnt der Bremer Verkehrs­senator Joachim Lohse (Grüne). Er brachte bei der Minister­konferenz einen Beschluss­vorschlag ein, der die Freigabe der Geh­wege für die „Elektro­kleinst­fahr­zeuge“ ablehnt. Die schon jetzt oft zu schmalen und holprigen Fahr­rad­wege seien nicht vorbereitet für eine Welle neuer Elektro­fahr­zeuge, problematisiert auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und warnt vor Unfällen und chaotischen Zuständen. In den USA sorgten die Elektro-Tret­roller bereits für Ärger. Seit Ende 2017 mussten rund 1.500 Menschen wegen Verletzungen behandelt werden, die sie sich bei Unfällen mit E-Scootern zugezogen hatten, wie das Verbraucher­magazin „Consumer Reports“ ermittelt hat. Schuld an solchen Unfällen sind aber nicht nur über­forderte, unvorsichtige oder rück­sichts­lose Fahrerinnen und Fahrer, sondern immer wieder auch technische Mängel an Leih­scootern. Nach Stürzen wegen plötzlich blockierender Vorder­bremsen in der Schweiz zog der Anbieter Lime sämtliche Scooter in Zürich und Basel vorüber­gehend aus dem Verkehr.

Wie können und sollen die E-Scooter Verkehr und Umwelt entlasten?

Rund 40 Prozent aller Auto­fahrten sind heute rund drei Kilo­meter lang, rechnen Scooter-Sharing-Anbieter wie Bird vor. Würden diese Wege künftig größten­teils mit den Elektro-Tret­rollern zurück­gelegt, könnte das den Verkehr und die Umwelt erheblich entlasten – so das große Versprechen der Unter­nehmen. Auch Bundes­verkehrs­minister Andreas Scheuer betrachtet die Roller in Kombination mit Bus und Bahn als „echte zusätzliche Alter­native zum Auto“ und attestiert ihnen „ein enormes Zukunfts­potenzial“. Eine Position, die aller­dings nicht rück­halt­los geteilt wird. Offen ist etwa noch, ob die E-Roller tatsächlich Auto­fahrer zum Umstieg motivieren oder ob sie viel­mehr heutige Fußgänger oder Fahrrad­fahrer künftig zur Bequemlichkeit verführen, wie der Verkehrs­experte Andreas Schuster von der Umwelt­organisation Green City vermutet. Denn wenn vor allem Fuß­gänger und Rad­fahrer auf die E-Roller um­steigen, bedeutet das weniger Bewegung für den Einzelnen, kaum Entlastung für den Straßen­verkehr und mehr Energie­verbrauch für Wege, die bislang mit Muskel­kraft bewältigt wurden. Kritiker verweisen zudem auf den ökologischen Fuß­abdruck bei der Herstellung der kleinen Akkus und ihre vergleichs­weise kurze Lebens­dauer: Schon nach einem halben Jahr können sie ihre volle Leistungs­fähig­keit verlieren. Die „Süddeutsche Zeitung“ bezeichnete die E-Roller deshalb als „Nespresso-Kapseln der Straße“ – eine so hippe wie praktische Umwelt­sünde in glänzender Optik.

Wie gehen andere Länder mit den Rollern um?

Angefangen hat der Scooter-Boom in den USA. Dort starteten 2017 die beiden weltweit größten Sharing-Anbieter Lime und Bird in San Francisco. Inner­halb kürzester Zeit verteilten sie Tausende E-Roller in der Stadt und breiteten sich von dort aus auch in anderen US-Metro­polen aus. Bald lagen die Roller überall herum und wurden zu elektrifizierten Stolper­fallen auf den Geh­wegen. Einige Städte verhängten deshalb temporäre Verbote. Inzwischen wurde die Gesamt­zahl der Scooter begrenzt, und nur noch ausgewählte Anbieter dürfen ihre Verleih-Stationen weiterhin betreiben. Auch spanische Groß­städte haben nach einer wilden Anfangs­zeit die Regeln für die E-Roller erheblich verschärft. Nachdem eine 90-jährige Frau von einem Scooter angefahren wurde und an ihren Verletzungen starb, wurden die E-Roller in Madrid zwischen­zeitlich voll­ständig von den Straßen verbannt. Mittler­weile sind die Scooter in den Verkehr in der spanischen Haupt­stadt zurück­gekehrt, dürfen aber nun nicht mehr auf Bürger­steigen, den meisten Straßen oder den Bus­spuren benutzt werden. Erlaubt sind sie nur noch auf Rad­wegen und zum Teil in Tempo-30-Zonen. Die Gesamt­zahl der Miet-Tret­roller wurde auf 10.000 und ihre Höchst­geschwindig­keit auf 25 Kilo­meter pro Stunde begrenzt.