Ihr Programm zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
Bei der Planung und Durchführung von Großveranstaltungen steht die Sicherheit der Teilnehmer, Mitarbeiter und Besucher im Fokus. Veranstalter, Ordnungsdienste sowie die zuständigen Behörden müssen bei Sportveranstaltungen, Konzerten, Festivals, Messen, Stadtfesten und anderen Events für Ordnung, Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf sorgen. Häufig werden Gefahrensituationen allerdings falsch eingeschätzt, wodurch es immer wieder zu unerwünschten Zwischenfällen kommt. Um die hohen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, ist ein professionelles Risikomanagement notwendig. Mögliche Gefahren und Risiken müssen von den zuständigen Beteiligten schon im Vorfeld analysiert und Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen erstellt werden, um die Sicherheit bei Veranstaltungen zu gewährleisten. Unsere Veranstaltungssicherheits-Seminare verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Ferner lernen Sie in unseren Veranstaltungssicherheits-Seminaren Ihre Rechte und Pflichten als Betreiber, Veranstaltungsleiter oder technische Aufsichtsperson kennen. Das Seminarangebot richtet sich sowohl an Veranstalter und Eventmanager als auch an Mitwirkende bei Veranstaltungen, wie Hallenwarte und Bühnenbauer, sowie an Mitarbeiter der zuständigen Behörden.
Veranstaltungssicherheit-Seminare im Überblick
Ergebnisse: 4
Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)
nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Rechtliche Bestimmungen für die Sicherheit bei Veranstaltungen
Großveranstaltungen haben in Deutschland eine lange Tradition. Um die Sicherheit bei Veranstaltungen zu gewährleisten, führten die Bundesländer nach und nach länderspezifische Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) ein. Für eine bundeseinheitliche Gesetzgebung wurde die deutsche Bauministerkonferenz mit der Erstellung des Entwurfs einer Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) beauftragt. Die 2002 verfasste MVStättVO dient als Grundlage, um die spezifischen Länderregelungen bundesweit zu vereinheitlichen. In der MVStättVO und in den VStättV der Länder werden die Anforderungen für die Veranstaltungssicherheit definiert. Die Verordnungen beziehen sich auf den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten. In unseren Veranstaltungssicherheits-Seminaren vermitteln wir Ihnen die wichtigsten Regelungen der VStättV und Aspekte eines Sicherheitskonzepts für Veranstaltungen gemäß MVStättVO. Darüber hinaus lernen Sie in unseren Seminaren zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit, wie Sie Gefahrenpotenziale bei Veranstaltungen erkennen und fachgerecht einschätzen.
Veranstaltungsleitung und sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten
Vom Gesetzgeber wird während einer Veranstaltung die ständige Anwesenheit des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Veranstaltungsleitung gefordert (§ 38 MVStättVO). Welche Aufgaben und Pflichten Sie als Veranstaltungsleiter erfüllen müssen, erläutern wir Ihnen in den entsprechenden Veranstaltungssicherheits-Seminaren. Ziel hierbei ist es, gefährliche Situationen früh zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Gleiches gilt für eingesetzte sachkundige Aufsichtspersonen für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten. Gemäß den Anforderungen aus § 40 MVStättVO in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 17 werden Ihnen in den speziellen Veranstaltungssicherheits-Seminaren alle relevanten Fachkennnisse vermittelt, die Sie als technische Aufsichtsperson erfüllen müssen. Als sachkundige Aufsichtsperson sind Sie in der Lage, die Veranstaltung fachgerecht zu überwachen und den Veranstaltungsbetreiber hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen zu beraten.