Ihr Programm zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als Lebensgrundlage des Menschen durch nachhaltige Bewirtschaftung zu schützen. Der Gewässerschutz umfasst alle zur Vermeidung der Verunreinigung natürlicher Gewässer erforderlichen Maßnahmen. Im Fokus steht hierbei der Schutz der Gewässer. Dieser beinhaltet nicht nur die Vermeidung der Verschmutzung, sondern auch die Erhaltung und Förderung des natürlichen Selbstreinigungspotenzials von Flüssen und Seen. Lernen Sie in unseren Umwelt- und Gewässerschutz-Seminaren die wichtigsten gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Umwelt- und Gewässerschutz kennen und frischen Sie in unseren Weiter- und Fortbildungen Ihr Wissen zu den Gewässerschutzthemen auf. Neben der Qualifizierung zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bieten wir spezielle Gewässerschutz-Schulungen zur Eigenüberwachung von Abscheideranlagen sowie zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde für Fettabscheideranlagen.
Gewässerschutz-Seminare im Überblick
Ergebnisse: 5
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG
Alle Bestrebungen und Maßnahmen, die zum Schutz von Grundwasser, Küsten- und Oberflächengewässern dienen, werden unter dem Begriff Gewässerschutz zusammengefasst. Der Gewässerschutz befasst sich als Teilgebiet des Umweltschutzes mit den Ursachen der Wasserverschmutzung sowie mit den Maßnahmen zur Wassererhaltung. Zu den Gewässerschutzmaßnahmen gehören zum Beispiel eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung, entsprechende Maßnahmen zur Abwasserableitung, angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie die Reduzierung wasser- und umweltgefährdender Stoffe. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen rund um das Thema Gewässerschutz. In Österreich gilt das Wasserrechtsgesetz 1959 als wichtigste Rechtsquelle, in der Schweiz wird der Schutz der Gewässer im Gewässerschutzgesetz sowie in der Gewässerschutzverordnung geregelt. In einem Seminar zum Thema Umwelt- und Gewässerschutz informieren wir Sie über die technischen Neuerungen und rechtlichen Anforderungen. Mit einem Gewässerschutz-Seminar sind Sie auf der sicheren Seite und erfüllen die gesetzlichen Auflagen.
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Benutzer von Gewässern, die am Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz verpflichtet. Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Benutzer und die Betriebsangehörigen zu allen den Wasserschutz betreffenden Themen. Im Rahmen unserer Schulungsangebote im Bereich Gewässerschutz qualifizieren wir Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz nach Paragraf 64 WHG. Im Zuge dieses speziellen Gewässerschutz-Seminars erhalten Sie einen Überblick über Ihre Aufgaben und Pflichten als Gewässerschutzbeauftragter. Nach diesem Gewässerschutz-Lehrgang sind Sie in der Lage, wasserrechtliche Vorschriften einzuhalten, geforderte Bedingungen und Auflagen zu überwachen und geeignete Gewässerschutzmaßnahmen zur Behandlung und Einleitung des Abwassers zu veranlassen.