Ihr Programm zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
Chemikalien, Brennstoffe und Feuerwerkskörper, aber auch Sprühdosen und Feuerzeuge in großen Mengen gelten als Gefahrgüter. Jedes Jahr werden über 350 Millionen Tonnen gefährlicher Güter auf deutschen Straßen befördert. Für einen sicheren Transport der gefährlichen Schütt- und Stückgüter ist eine entsprechende Qualifikation der Gefahrgutfahrer unumgänglich. Um Gefahrgüter von A nach B transportieren zu dürfen, müssen Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) sein. Im Rahmen unserer Gefahrgutfahrer-Seminare und -Weiterbildungen bieten wir Ihnen Basis- und Aufbaukurse sowie Auffrischungsschulungen an. Die erforderlichen Prüfungen zu den ADR Basis- und Aufbaukursen werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. In unseren Gefahrgutfahrer-Seminaren vermitteln wir Ihnen alle relevanten Vorschriften zum Umgang, zur Handhabung, Kennzeichnung und Dokumentation des Gefahrguts während des Transports.
Gefahrgutfahrer-Qualifikation-Seminare im Überblick
Wissenswertes zum Gefahrguttransport und Gefahrgutführerschein
ADR-Schein: Der Gefahrgutführerschein
Die rechtlichen Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern sind im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt. Gemäß ADR müssen Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, einen ADR-Schein besitzen. Zum Erhalt des sogenannten Gefahrgutführerscheins ist eine entsprechende ADR-Schulung (Basiskurs) mit erfolgreich abgeschlossener IHK-Prüfung erforderlich. Der ADR-Schein ist fünf Jahre nach bestandener Basiskursprüfung gültig, auch wenn nach der Prüfung weitere Aufbaukurse abgelegt wurden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen die Fahrzeugführer an einer Gefahrgutfahrer-Schulung zur Auffrischung mit anschließender Prüfung teilnehmen, um weiterhin Gefahrgüter befördern zu dürfen. Diese Gefahrgutfahrer-Fortbildung muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres besucht werden.
Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer
Gefährliche Gefahrgüter werden in neun Gefahrgutklassen eingeteilt und mit entsprechenden Symbolen beim Transport gekennzeichnet. Nicht alle Gefahrgutklassen sind Bestandteil des Basiskurses. Zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 (Sprengstoffe) und 7 (radioaktive Stoffe) sind gemäß ADR entsprechende Aufbaukurse erforderlich. Auch der Transport gefährlicher Güter in festverbundenen Tanks erfordert einen speziellen Kurs. Ob Basiskurs, Aufbaukurs oder Auffrischungsschulung – wir bieten angehenden und erfahrenen Gefahrgutfahrern ein umfangreiches Schulungsangebot. In den ADR-Kursen vermitteln wir Ihnen die rechtlichen Vorschriften und erforderlichen Kenntnisse für den Gefahrguttransport und sensibilisieren Sie für die Gefahr, die von den Gütern ausgeht. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Unfallrisiken und stellen Ihnen Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Unfallfolgen vor.