Abfallwirtschaft

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Ihr Programm zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung

Wir informieren Sie in unseren Weiterbildungen, Seminaren und Schulungen über alle relevanten Neuerungen zu den Themen Umweltschutz und Abfallwirtschaft. Mit einem geeigneten Abfallwirtschaft-Seminar bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite, wirtschaftlich effizient und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Lernen Sie Ihre Rechte, Aufgaben und Pflichten kennen. Wir vermitteln Ihnen das erforderliche Fachwissen, das Sie benötigen, um alle abfallrechtlichen Kontrollaufgaben Ihres Unternehmens wahrzunehmen und anzuwenden. Darüber hinaus erhalten Sie in Abfallwirtschaft-Seminaren hilfreiche, praxisnahe Tipps und konkrete Anleitungen für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Abfallwirtschaft-Seminare im Überblick

Ergebnisse: 9

Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft

Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung

Präsenzseminar, Webinar
2 Tage
ab 1.094,80 € inkl. USt (920,00 € zzgl. USt)

Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang -

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV

Präsenzseminar
4 Tage
ab 2.094,40 € inkl. USt (1.760,00 € zzgl. USt)

Betriebsbeauftragter für Abfall – Fortbildung

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV

Präsenzseminar, Webinar
2 Tage
ab 1.166,20 € inkl. USt (980,00 € zzgl. USt)

Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV

Präsenzseminar
4 Tage
ab 2.094,40 € inkl. USt (1.760,00 € zzgl. USt)

Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV mit Fachkundenachweis nach AbfBeauftrV

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV

Präsenzseminar
5 Tage
ab 2.261,00 € inkl. USt (1.900,00 € zzgl. USt)

Entsorgungsfachbetriebe – Fortbildung nach EfbV/AbfAEV

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV

Präsenzseminar, Webinar
2 Tage
ab 1.071,00 € inkl. USt (900,00 € zzgl. USt)

Entsorgungsfachbetrieb – Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV

Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Präsenzseminar
2 Tage
ab 1.166,20 € inkl. USt (980,00 € zzgl. USt)

LAGA PN 98 – Lehrgang zur Probenahme

Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98

Präsenzseminar
9 UE
ab 630,70 € inkl. USt (530,00 € zzgl. USt)

Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Umweltschutz durch erhöhte Recyclingquoten – wie werden mineralische Abfälle ab dem 01.08.2023 verwertet?

Präsenzseminar, Webinar
8 UE
ab 642,60 € inkl. USt (540,00 € zzgl. USt)

Wissenswertes zum Thema Abfallwirtschaft

Von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft

Die Abfallwirtschaft hat sich vom ersten Gesetzentwurf bis zum heute geltenden Bundesgesetz erheblich gewandelt. Ein bedeutender Paradigmenwechsel wurde durch den Übergang von der Beseitigungs- zur Kreislaufwirtschaft geschaffen. Mit dem Gesetz über die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz) trat 1972 die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung zur Abfallentsorgung in Kraft. Das Abfallgesetz ersetzte 1986 das Abfallbeseitigungsgesetz und wurde 1996 durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst. Die Weiterentwicklung des KrW-/AbfG, das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), ist das heute geltende, zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Ziel des KrWG ist es, Abfälle umweltverträglich zu entsorgen und natürliche Ressourcen zu schonen. Entscheidende Faktoren in der heutigen Abfallwirtschaft sind die Ressourceneffizienz und die nachhaltige Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet einen Schwerpunkt unserer Abfallwirtschaft-Seminare.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) trat am 1. Juni 2012 in Kraft. Eine Abfallhierarchie, bestehend aus den fünf Stufen: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung, ist Kernelement des KrWG. Im KrWG wird der Abfallbegriff an die europäische Abfallrahmenrichtlinie angeglichen. Darüber hinaus wurde eine neue Regelung zur Abgrenzung zwischen Abfall und nicht dem Abfallrecht unterliegenden Nebenprodukten eingeführt. Weitere Kreislaufwirtschaftsgesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis stellen wir Ihnen in unseren Umweltschutz- und Abfallwirtschaft-Seminaren vor. Für viele Unternehmen besonders interessant ist die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Diese regelt die Anzeige gemäß Paragraf 53 KrWG und die Erlaubnispflicht gemäß Paragraf 54 KrWG für gewerbsmäßige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.