Nutzen
SiGeKo – Spezielle Koordinatorenkenntnisse für Koordinatoren gemäß Anlage C RAB 30: Die viertägige Schulung beinhaltet die erforderlichen speziellen Koordinatorenkenntnisse, die sich aus der Anlage C zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ergeben.
Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) einzusetzen.
Um als Koordinator gemäß § 3 der Baustellenverordung tätig werden zu können, besuchen Sie zusätzlich zu diesem Seminar die SiGeKo-Ausbildung Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B.
Weisen Sie zudem baufachliche Kenntnisse und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung als SiGeKo nach. Der Besuch des Lehrgangs SiGeKo – Arbeitsschutzfachliche Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B kann entfallen, wenn Sie über eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen.
Erfahrene Referentenvermitteln Ihnen die Grundlagen der speziellen Koordinatorenkenntnisse anhand von zahlreichen anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es, gelernte Inhalte wie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan in den beruflichen Alltag zu transferieren.
Im Seminar SiGeKo – Spezielle Koordinatorenkenntnisse haben Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Inhalt
Spezielle Koordinatorenkenntnisse (gemäß Anlage C zur RAB 30)
- Gefährdungen
- SiGe-Plan
- Unterlagen für spätere Arbeiten
- Dokumentation (LV, Baustellenordnung etc.)
- Übung und Auswertung
- Schriftliche Erfolgskontrolle
Zielgruppe
Bauherren, Bauherrenvertreter, Bauingenieure, Architekten, Bauleiter, Fach- und Führungskräfte im Baubereich sowie inhaltlich interessierte Personen, die die speziellen Koordinatorenkenntnisse für SiGe-Koordinatoren gemäß Anlage C zur RAB 30 erhalten möchten
Voraussetzungen
Um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können, sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Hinweise
Um als SiGe-Koordinator tätig werden zu können, muss eine/müssen:
• mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung,
• baufachliche Kenntnisse,
• die in der RAB 30 Abschnitt 4.2 geforderten arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und
• die in der RAB 30 Abschnitt 4.3 geforderten speziellen Koordinatorenkenntnisse nachgewiesen werden.
Sollten die arbeitsschutzfachlichen und/oder speziellen Koordinatorenkenntnisse nicht vorhanden sein, ist die Teilnahme an den Lehrgängen SiGeKo – Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gemäß RAB 30 Anlage B und/oder SiGeKo – Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C notwendig.