Nutzen
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren gemäß Anlage B zur RAB 30: Die viertägige Schulung SiGeKo – Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, das sich aus den Anforderungen der Anlage B zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ergeben.
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erhalten Sie das notwendige Fachwissen über die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Betriebssicherheitsverordnung.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand von zahlreichen anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, die gelernten Inhalte in Ihrem beruflichen Alltag umzusetzen. Dabei schärfen Sie Ihre Wahrnehmung von Gefährdungen auf Baustellen und sind in der Lage, entsprechende Schutzmaßnahmen zu definieren und anzuwenden.
Im Seminar SiGeKo – Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse bleibt Ihnen genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Unsere Referenten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Praxis und bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Inhalt
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (gemäß Anlage B zur RAB 30)
- Grundlagen
- Technische Arbeitsschutzvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Zielgruppe
Bauherren, Bauherrenvertreter, Bauingenieure, Architekten, Bauleiter, Fach- und Führungskräfte im Baubereich sowie inhaltlich interessierte Personen, die arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für SiGe-Koordinatoren gemäß Anlage B zur RAB 30 erhalten möchten
Voraussetzungen
Um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können, sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Hinweise
Um als SiGe-Koordinator tätig werden zu können, muss eine/müssen:
• mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung,
• baufachliche Kenntnisse,
• die in der RAB 30 Abschnitt 4.2 geforderten arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und
• die in der RAB 30 Abschnitt 4.3 geforderten speziellen Koordinatorenkenntnisse nachgewiesen werden.
Sollten die arbeitsschutzfachlichen und/oder speziellen Koordinatorenkenntnisse nicht vorhanden sein, ist die Teilnahme an den Lehrgängen SiGeKo – Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B und/oder SiGeKo – Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C notwendig