Nutzen

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen. Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern: - Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten - Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung - Grundlagen einer Risikobewertung - Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum

Inhalt

Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten

Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber

Gesetzliche Vorgaben und Regeln

Musterkonzept: Gliederung und Handhabung

Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts

Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung

Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen

Unterweisungen zur Veranstaltung

Kommunikation mit Behörden und Beteiligten

Kontrolle und Aufsicht

Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen

Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln

Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen

Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des Veranstalters

Zielgruppe

Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen notwendig.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Hinweise

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.
Teilnahmegebühr

Online-Veranstaltung

856,80 € (inkl. USt) 720,00 € (zzgl. USt)

Preis pro Person

Präsenz-Veranstaltung

856,80 € (inkl. USt) 720,00 € (zzgl. USt)

inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

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Zeitraum
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Di 28. 01. – Mi 29. 01. 2025

09:00 – 16:30 Uhr

856,80 € (inkl. USt)

720,00 € (zzgl. USt)

Do 10. 04. – Fr 11. 04. 2025

09:00 – 16:30 Uhr

856,80 € (inkl. USt)

720,00 € (zzgl. USt)

Mi 11. 06. – Do 12. 06. 2025

09:00 – 16:30 Uhr

856,80 € (inkl. USt)

720,00 € (zzgl. USt)

Mo 29. 09. – Di 30. 09. 2025

09:00 – 16:30 Uhr

856,80 € (inkl. USt)

720,00 € (zzgl. USt)

Di 04. 11. – Mi 05. 11. 2025

09:00 – 16:30 Uhr

856,80 € (inkl. USt)

720,00 € (zzgl. USt)

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)

nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

Präsenzseminar
3 Tage
ab 1.047,20 € inkl. USt (880,00 € zzgl. USt)

Veranstaltungsleitung

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

Präsenzseminar, Webinar
2 Tage
ab 844,90 € inkl. USt (710,00 € zzgl. USt)

Online-Unterweisung: Betriebspersonal für Aufsicht in Versammlungsstätten

Jährliche Wiederholungsunterweisung nach MVStättVO §42 und DGUV

Online-Unterweisung
20 Minuten
ab 29,75 € inkl. USt (25,00 € zzgl. USt)