TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3
Für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschl. Asbestzementprodukten
- Präsenzseminar
- 5 Tage
- ab 1.868,30 € inkl. USt (1.570,00 € zzgl. USt)
Als Projektleiter oder Beauftragte Person für Biologische Sicherheit nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung müssen Sie Ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre durch einen staatlich ankernannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 der GenTSV auffrischen. Hier geht es zu unserem „Anerkannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 GenTSV“
Mo 19. 05. – Di 20. 05. 2025
09:00 – 16:30 Uhr
Magdeburg
1.106,70 € (inkl. USt)
930,00 € (zzgl. USt)
Di 23. 09. – Mi 24. 09. 2025
09:00 – 16:30 Uhr
Magdeburg
1.106,70 € (inkl. USt)
930,00 € (zzgl. USt)
Für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschl. Asbestzementprodukten
Integrierter Lehrgang für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Streichen und Rollen
Lackiergeräte
Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und BG-Recht
Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen
Rechtliche und organisatorische Verantwortungen für Führungskräfte
1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender
Baugewerbe
Industrielle Anwendung
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF - Künstliche Mineralfasern)
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV inklusive Biozide
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV
Spritzverfahren in der Lackierkabine
1-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 3 GenTSV