Nutzen
Mit diesem Kurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik. Die Kursinhalte entsprechen der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Sie erhalten einen Überblick über gesetzliche Grundlagen und Richtlinien. Teil des Seminars ist außerdem die Einweisung in physikalisch-technische Grundlagen der Strahlungsanwendung am Menschen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die biologischen Wirkungen von Röntgenstrahlung und erläutern Ihnen Begriffe und Benennungen in der Röntgendiagnostik. Die theoretischen Grundlagen werden um einen praktischen Unterricht mit Einstellübungen ergänzt.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Auf qualitativer Ebene profitieren Sie von der anerkannten Marke TÜV.
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen, Strahlenschutzgesetz und Richtlinien
Physikalisch-technische Grundlagen der Strahlungsanwendung am Menschen
Biologische Wirkungen von Röntgenstrahlung
Begriffe und Benennungen in der Röntgendiagnostik
Anatomie und Röntgenanatomie
Medizinische Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen
Strahlenexposition der Patienten und diagnostische Referenzwerte
Film- und Bildverarbeitung
Praktischer Unterricht mit Einstellübungen
Grundlagen des Strahlenschutzes
Durchführung der Qualitätssicherung
Aufzeichnungspflichten
schriftliche und praktische Prüfung
Zielgruppe
Die "Kenntnisse im Strahlenschutz" sind für Krankenschwestern, -pfleger, Medizinische Fachangestellte und MTLA erforderlich, um Röntgenuntersuchungen an Menschen unter ständiger Aufsicht einer Person mit Fachkunde durchführen zu dürfen (neue Strahlenschutzverordnung - StrlSchV).
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erwerb der "Kenntnisse im Strahlenschutz" ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Beruf (neue StrlSchV)
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung
Hinweise
Personen, die nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen, müssen nach der Richtlinie zur "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.