Nutzen
In unserer Kombinationsveranstaltung lernen Sie die relevanten nationalen und internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport kennen. Sie erfahren, wie die Gefahrgutvorschriften aufgebaut und anzuwenden sind. Sie wissen um das ausgehende Gefährdungspotenzial von Gefahrgütern. Sie erhalten einen Überblick über alle notwendigen Dokumentationen und Begleitpapiere.
Sie lernen ebenfalls die Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs kennen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, wie Fahrzeuge sachgerecht mit Stück- und Schüttgütern bzw. die Tanks be- und entladen werden. Sie erläutern, welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten sind. Dazu vermitteln sie Ihnen, welche Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen zu ergreifen sind.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Inhalt
Nationale und internationale Vorschriften
Gefahreigenschaften
Dokumentation und Begleitpapiere
Fahrzeug- und Beförderungsarten
Tankfahrzeuge und Tankarten
Umschließungen und Ausrüstungen
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Feuerlöschübung
Prüfungen gemäß der zuständigen IHK
Zielgruppe
Personen, die für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken, in loser Schüttung sowie in Tankfahrzeugen, in Aufsetztanks, in Tankcontainern oder in Batterie-Fahrzeugen eine ADR-Bescheinigung benötigen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
ADR-Bescheinigung der IHK
Hinweise
Bringen Sie bitte Ihren gültigen Lichtbildausweis, ein Passbild (biometrische Form) und wetterfeste Kleidung mit.
Diese Veranstaltung kann mit sieben Unterrichtseinheiten als Aus- oder
Weiterbildungsmaßnahmen nach Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV bei Ihrer nach Landesrecht zuständigen Behörde angerechnet werden.