Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Bereich Gefahrguttransport: Sie erfahren die Neuerungen und Änderungen relevanter nationaler und internationaler Vorschriften. Anerkannte Referenten vermitteln Ihnen die aktualisierten Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges bzw. einer Beförderungseinheit.
Die Schwerpunkte der Schulung liegen bei den Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers: Nach der Fortbildung für Gefahrgutfahrer sind Sie auf dem neuesten Stand bezüglich der sachgerechten Be- und Entladung von Fahrzeugen bzw. Tanks. Sie wissen, welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten sind. Unsere Referenten erläutern Ihnen, welche Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen zu ergreifen sind, um die Umsetzung im Ernstfall sicherer durchführen zu können.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Inhalt
Nationale und internationale Vorschriften
Gefahreigenschaften
Dokumentation und Begleitpapiere
Fahrzeug- und Beförderungsarten
Tankfahrzeuge und Tankarten
Umschließungen und Ausrüstungen
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Prüfung gemäß der zuständigen IHK
Zielgruppe
Personen, die erfolgreich den Basiskurs bzw. die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 oder Klasse 7 besucht haben und zur Verlängerung ihrer ADR-Bescheinigung eine Fortbildung besuchen müssen
Voraussetzungen
Personen, die erfolgreich den Basiskurs bzw. die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 oder Klasse 7 besucht haben und zur Verlängerung ihrer ADR-Bescheinigung eine Fortbildung besuchen müssen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
ADR-Bescheinigung der IHK
Hinweise
Bringen Sie bitte Ihren gültigen Lichtbildausweis, ein Passbild (biometrische Form), Ihre gültige ADR-Bescheinigung und wetterfeste Kleidung mit.
Diese Veranstaltung kann mit sieben Unterrichtseinheiten als Aus- oder
Weiterbildungsmaßnahmen nach Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV bei Ihrer nach Landesrecht zuständigen Behörde angerechnet werden.