Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
- Webinar
- 3 Stunden
- ab 96,21 € inkl. USt (80,85 € zzgl. USt)
Sie benötigen noch eines bundesweit staatlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung um Ihre Sachkunde zu vervollständigen? Hier geht es zu unserem „2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV“
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie:
Do, 28. 08. 2025
09:00 – 16:15 Uhr
Magdeburg
571,20 € (inkl. USt)
480,00 € (zzgl. USt)
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Spritzverfahren in der Lackierkabine
Streichen und Rollen
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV inklusive Biozide
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender
Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement
Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und BG-Recht
Lackiergeräte
Baugewerbe
Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF - Künstliche Mineralfasern)
Integrierter Lehrgang für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Industrielle Anwendung
Für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschl. Asbestzementprodukten
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Rechtliche und organisatorische Verantwortungen für Führungskräfte
2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV