Grundlagen des Gefahrstoffmanagements
Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und BG-Recht
- Webinar
- 6 Stunden
- ab 547,40 € inkl. USt (460,00 € zzgl. USt)
Sie benötigen noch eines bundesweit staatlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung um Ihre Sachkunde zu vervollständigen? Hier geht es zu unserem „2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV“
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie:
Do, 28. 08. 2025
09:00 – 16:15 Uhr
Magdeburg
571,20 € (inkl. USt)
480,00 € (zzgl. USt)
Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und BG-Recht
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Lackiergeräte
Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement
Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF - Künstliche Mineralfasern)
SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender
Integrierter Lehrgang für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Industrielle Anwendung
Spritzverfahren in der Lackierkabine
Für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschl. Asbestzementprodukten
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV inklusive Biozide
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Streichen und Rollen
Rechtliche und organisatorische Verantwortungen für Führungskräfte
2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV
Baugewerbe