Komponenten von Vertrauensdiensten: Planung, Prüfung & Zertifizierung nach eIDAS & ETSI

Mit TÜV NORD zur eIDAS-Konformität Ihrer Vertrauensdienst-Komponente

Sie bieten spezialisierte Dienstleistungen an, die als Teilprozesse in einen Vertrauensdienst integriert werden, und benötigen einen (erneuten) Nachweis darüber, dass diese die Sicherheitsanforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen? Wir führen die notwendigen Prüfungen nach eIDAS und ETSI für Sie durch, erstellen einen umfassenden Konformitätsbewertungsbericht und begleiten Sie bis hin zur erfolgreichen Zertifizierung. Im Anschluss daran können Sie sich bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde – in Deutschland der Bundesnetzagentur (BNetzA) – qualifizieren lassen.

Noch befinden Sie sich in der Planung Ihres Dienstes und benötigen Unterstützung beim Aufbau Ihrer technischen Infrastruktur? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen kompetent zur Seite und helfen Ihnen bei der IT-sicheren Umsetzung. Ergänzend bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Workshops an oder geben Ihnen im Rahmen unseres exklusiven eIDAS.PROFESSIONAL-Trainings Einblicke in die Welt von eIDAS & ETSI.

Unsere Leistungen im Bereich der Komponenten von Vertrauensdiensten

  

Einführung in die Welt von eIDAS & ETSI in Form von Trainings

Projektspezifische Workshops als Zertifizierungsvorbereitung

Unterstützung beim Aufbau technischer Infrastrukturen

GAP-Analyse der implementierten Dokumente oder Prozesse

Zertifizierung/Konformitätsbewertung nach eIDAS oder ETSI

Standards, nach denen wir prüfen:

  

Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach eIDAS-Verordnung Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach eIDAS-Verordnung Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach eIDAS-Verordnung Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach eIDAS-Verordnung

eIDAS-Verordnung

Artikel 24: 
Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter




  

Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 401 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 401 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 401 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 401

ETSI EN 319 401

Elektronische Signaturen und Infrastrukturen: Allgemeine Anforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten (Trust Service Providers)


  

Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1

ETSI EN 319 411-1

Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen 

  

Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2 Modulare Dienstleistungen: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2

ETSI EN 319 411-2

Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 2: Anforderungen an Anbieter von Vertrauensdiensten, die qualifizierte EU-Zertifikate ausstellen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Modulbestätigung: In Form einer Prüfung durch einen unabhängigen Dritten weisen Sie nach, dass Sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen und können Ihre Komponente eines Vertrauensdienstes auf nationaler Ebene bestätigen lassen.
  • Objektiver Vertrauensnachweis & Wettbewerbsvorteil: Sie können die IT-Sicherheit Ihres Dienstes gegenüber Vertrauensdiensteanbietern objektiv belegen, die diesen als Teilprozess in ihre Dienstleistung integrieren möchten, und sichern sich damit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. 
  • Identifizierung von Optimierungsbedarf: Mithilfe einer GAP-Analyse entdecken Sie mögliche Abweichungen und konkretes Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die eIDAS-konforme Implementierung Ihres Dienstes.
  • Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf eIDAS: Unser Training macht Ihre Mitarbeitenden zu unternehmenseigenen eIDAS.PROFESSIONALs, die optimal auf die Prüfungsaspekte eines eIDAS Conformity Assessments vorbereitet sind.

Was sind Komponenten von Vertrauensdiensten?

Bestimmte Teilprozesse eines Vertrauensdienstes können ausgegliedert werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es spezialisierte Dienstleister am Markt gibt und die Dienstleistung von mehreren Vertrauensdiensteanbietern genutzt wird. Ein weit verbreitetes Beispiel sind Identifizierungsdienstleistungen, die von sogenannten Identifizierungsdiensteanbietern angeboten und in die Prozesslandschaft der Vertrauensdiensteanbieter integriert werden.

Eine etablierte Identifizierungsdienstleistung ist das Video-Ident-Verfahren. Dieses Verfahren ist ein gesetzlich zulässiges Verfahren zur Identitätsfeststellung. Verbraucher, die dieses Verfahren nutzen, benötigen neben einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis), eine stabile Internetleitung und eine Webcam am bzw. im Smartphone, Tablet, Laptop oder Computer. Die Identität wird anhand eines Video-Chats durch einen Call-Agent überprüft und bestätigt.

Video-Identifizierungen kommen neben der Antragsstellung für qualifizierte Zertifikate auch bei der Eröffnung von Bankkonten oder beim Abschluss von Kreditverträgen zum Einsatz.

Warum wir ein starker Partner für Sie sind

Expertise

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten haben bereits über 500 zum Teil länderübergreifende PKI-Projekte unterschiedlicher Größe erfolgreich durchgeführt.

Branchenerfahrung

Durch jahrelange Erfahrung in den unterschiedlichsten Branchen können wir Unternehmen verschiedenster Industriezweige bedienen.

Alles aus einer Hand

Bei uns bekommen Sie das eIDAS-Rund-um-Paket: Von Trainings und Workshops über Planungsunterstützung und Auditierungen bis hin zur Konformitätsbewertung (Zertifizierung).

Internationales Expertennetzwerk

Rund um den Globus: Wir unterstützen Sie sowohl national als auch international. Unser globales Expertennetzwerk steht Ihnen in allen IT-Sicherheitsfragen zur Seite.

Unabhängigkeit

Unsere Mitarbeitenden unterliegen keinen Zielkonflikten, da sie keinen Produktanbietern, Systemintegratoren, Aktionären, Interessensgruppen oder Regierungsstellen verpflichtet sind.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

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