CO2 Emissionsberichte nach BEHG
Am 01. Januar 2021 ist das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) in Deutschland gestartet, an dessen Teilnahme alle Inverkehrbringer von Brennstoffen verpflichtet sind. Betroffene müssen ihre CO2-Emissionen ermitteln, eine dazu entsprechende Menge an CO2-Zertifikaten erwerben und diese im nationalen Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Das regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das Ende 2019 mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung verabschiedet wurde. Um die gesetzten Reduktionsziele des Klimaschutzpakets 2030 zu erreichen, wird mit dem BEHG eine CO2-Bepreisung von Emissionen insbesondere in den Bereichen Wärme und Verkehr eingeführt. Damit sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, um die Nutzung klimaschonender Technologien, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
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FAQs zum BEHG
Inverkehrbringer von Brennstoffen sind nach BEHG als Verantwortliche verpflichtet, jährlich die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe und damit einhergehenden Kohlendioxidemissionen zu ermitteln und zu berichten. Zu den Verantwortlichen zählen Inverkehrbringer, bei denen erstmalig die Energiesteuer entsteht.
Warum ist die Verifizierung von CO2 Emissionsberichten so wichtig?
Verantwortliche müssen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffemissionen einen Emissionsbericht erstellen und diesen jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres bei der DEHSt einreichen, erstmalig zum 31.07.2022. Darüber hinaus müssen Emissionsberichte nach § 7 Absatz 3 BEHG von einer akkreditierten Prüfstelle – wie TÜV NORD CERT – verifiziert werden. Die jährlichen Verifizierungen der Emissionsberichte durch TÜV NORD CERT garantieren die fristgerechte Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
TÜV NORD CERT GmbH bietet Kundinnen und Kunden eine freiwillige Verifizierung ihrer Emissionsberichte an.
Jeweils bis zum 30.09. müssen BEHG-Verantwortliche Emissionszertifikate entsprechend der von ihnen berichteten Emissionsmenge erwerben und über das Compliance-Konto im nEHS an die zuständige Behörde (DEHSt) abgeben.
Das BEHG regelt im § 22 Bußgelder für Emissionsberichte, die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht werden. Verstöße gegen die Berichtspflichten können mit Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 € geahndet werden. Darüber hinaus erfolgt bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht eine Sperrung des Kontos im nationalen Register. Letzteres ist ab 2026 vorgesehen.
Jeweils bis zum 30. September müssen BEHG-Verantwortliche Emissionszertifikate entsprechend der von ihnen berichteten Emissionsmenge erwerben und über das Compliance-Konto im nEHS an die zuständige Behörde (DEHSt) abgeben. Die Fristen und weitere Informationen finden Sie hier: DEHSt - Am nationalen Emissionshandel teilnehmen
Damit eine Verifizierung vorgenommen werden kann, benötigt der Kunde einen bestehenden Vertrag mit TÜV NORD. Außerdem muss der finale Emissionsbericht vorliegen.
Ihre Mehrwerte einer Verifizierung von CO2 Emissionsberichten nach BEHG
- Reduzierung des wirtschaftlichen Risikos für Brennstoffhändler
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Ablauf einer Verifizierung von CO2 Emissionsberichten nach BEHG
Die Prüfer der akkreditierte Verifizierungsstelle für Treibhausgasemissionen von TÜV NORD sind anerkannte und zuverlässige Partner für Verifizierungsdienstleistungen. Unsere Prüfer verfügen über jahrelange Erfahrung und fundiertes Wissen und geben Ihnen ein objektives Feedback.
Wir beschäftigen erfahrene Fachleute unterschiedlichster Branchen, die alle mit einheitlicher Methodik agieren. Hierdurch gewährleisten wir Ihnen Neutralität sowie Kontinuität in der Begleitung.
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