Prüfung von EU-ETS Emissionsberichten und Kompensationsanträgen

Prüfung von EU-ETS Emissionsberichten und Kompensationsanträgen

Um den Klimawandel einzudämmen und den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren, unterliegen diverse Branchen innerhalb der Europäischen Union dem verpflichtenden Emissionshandel. Die betreffenden Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen erheben, berichten und Emissionsrechte an die zuständige Behörde abgeben. Die rechtliche Grundlage für die Überwachung und Berichterstattung über die Emissionen und Produktionsdaten der Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber bilden die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2066 und 2020/2085. Die Verifizierung der Berichte und Kompensationsanträge sowie die Akkreditierung von Prüfstellen wird durch die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2067 und 2020/2084 geregelt. TÜV NORD prüft im Rahmen der Akkreditierung für die Verifizierung von Emissionsberichten und Kompensationsanträgen auch CORSIA-Emissionsberichte von EU-Luftfahrzeugbetreibern.

Vorteile der Prüfung von EU-ETS Emissionsberichten und Kompensationsanträgen

Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen lassen sich basierend auf den jährlich zu erhebenden Daten durch Betrachtung weniger weiterer Emissionsquellen der Carbon Footprint Ihres Unternehmensberechnen und nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 14064 verifizieren.
Das bedeutet:

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • überzeugende Argumente für die Gewinnung von Investoren
  • eine Unternehmenspositionierung als Innovationstreiber in Sachen Klimaschutz
  • Unterstützung in der kundenseitigen Ansprache

Fragen und Antworten zur Prüfung von EU-ETS Emissionsberichten und Kompensationsanträgen

Für wen ist die Prüfung interessant?

Alle Unternehmen, die Anlagen betreiben oder Flüge abwickeln, welche im Anhang I der Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung zur europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2067 und 2020/2084 genannt sind. Betreiber von Energieerzeugungsanlagen, produzierendes Gewerbe (z.B. Mineralölraffinerien, Hersteller von Eisen- und Nichteisenmetallen, Unternehmen der keramischen und chemischen Industrie oder Papierhersteller) sowie Luftfahrzeugbetreibern (inkl. EU-CORSIA-Berichten). 

Gibt es Gründe für die Prüfung von EU-ETS Emissionsberichten und Kompensationsanträgen?

Mit den Prüfungen durch eine unabhängige Stelle kommen Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen bzw. Flüge den gesetzlichen Vorgaben nach, die ihnen die europäische Emissionshandelsrichtlinie und das deutsche Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz auferlegen. Diese Regelungen zielen darauf ab, in der gesamten Europäischen Union ein funktionierendes System aufrechtzuerhalten, mit dem die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nachkommen und so einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Das jeweilige Unternehmen muss die Verpflichtungen aus dem Emissionshandelssystem erfüllen. Konkret bedeutet dies die Erstellung korrekter Emissions-, Zuteilungsdaten- und Tonnekilometerberichte, die der Prüfstelle fristgerecht zur Verifizierung übergeben werden müssen. Im Rahmen der Prüfung muss sichergestellt sein, dass TÜV NORD Zugang zu allen notwendigen Daten und Informationen hat.

Der Weg zur Verifizierung

Unser Know-How für Ihren Erfolg

Im Bereich des Klimaschutzes verfügt TÜV NORD CERT über umfassendes Wissen sowie über nationale und internationale Referenzen. So sind wir von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gemäß ISO 14065 für Verifizierungen von Treibhausgasbilanzen (Carbon Footprints) nach ISO 14064-3 sowie für die Verifizierung im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) akkreditiert. Des weiteren sind wir durch die United Nations Framework Convetion on Climate Change (UNFCCC) akkreditiert, um internationale Klimaschutzprojekte zu validieren und zu verifizieren.

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