Freiwillige Zertifizierung für die nachhaltige Biomasseproduktion
Wir Menschen verbrauchen mit unserer Lebensart viel Energie und aus vielfältigen Gründen wird der Bedarf an nachhaltiger Energieversorgung immer größer. Dem trägt auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie
RED II (Renewable Energy Directive 2018/2001) Rechnung, die am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Seit dem 24.11.2021 ist sie mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV.pdf) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.
Es ist anzunehmen, dass damit die Produktion von Bioenergie steigen wird. Zur einheitlichen und objektiven Überprüfung der nach RED II gültigen Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie dient das Sustainable Resources Verification Scheme (SURE). Geprüft wird nach SURE die Erzeugung von forst- und landwirtschaftlicher Biomasse sowie Rest- und Abfallstoffe aus fester und gasförmiger Biomasse für die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte. Die Kriterien gelten europaweit und sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit. TÜV NORD CERT als akkreditierte Prüfstelle verfügt über die bestmögliche Fachkompetenz, Zertifzierungen nach SURE, durchzuführen.
Sie haben Fragen?
Welche Neuerungen beinhaltet die RED II?
Eine der wichtigsten Neuerungen der RED II stellt die Aufnahme forstwirtschaftlicher Biomasse sowie gasförmiger und fester Biomasse-Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme dar. Damit werden nicht mehr nur flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe, sondern alle Arten von Bioenergieträgern miteinbezogen.
Darüber hinaus beinhaltet die neue Richtlinie umfangreiche Nachhaltigkeitsvorgaben. So müssen zukünftig nicht nur Biokraftstoffanlagen, sondern auch Bioenergieanlagen, die Strom, Wärme oder Kälte oberhalb eines festgelegten Schwellenwerts generieren, die nachhaltige Erzeugung ihrer Biomasseeinsatzstoffe nachweisen. Hierzu zählen Biogasanlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung ab 2 MWFWL sowie Biomassekraftwerke mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung ab 20 MWFWL.
Eine weitere Vorgabe der RED II betrifft die Anforderungen an die zu erreichenden Treibhausgaseinsparungen. Erstmals müssen auch Neuanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung Einsparungen nachweisen. Für die Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteerzeugung aus Biomasse-Brennstoffen in Anlagen, die den Betrieb nach dem 01.01.2021 aufnehmen, gilt eine Minderungsquote von mindestens 70 % und für Anlagen, die den Betrieb nach dem 01.01.2026 aufnehmen, eine Minderungsquote von mindestens 80 %.
Für wen gilt die RED II?
Mit der RED II gehen umfangreiche Nachhaltigkeitsvorgaben einher. Gemäß der Richtlinie sind Wirtschaftsteilnehmer:innen dazu verpflichtet, die gesamte Herstellungs- und Lieferkette vom Anbau der Biomasse bis hin zur Konversion in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren und nachzuweisen. Dies gilt sowohl für feste als auch für flüssige und gasförmige Biomasse.
Über die gesamte Lieferkette sind folgende Wirtschaftsbeteiligte gemeint:
- Erzeugerbetriebe von land- und forstwirtschaftlicher Biomasse
- Entstehungsbetriebe von Abfall und Reststoffen aus Biomasse
- Ersterfasser von land- oder forstwirtschaftlicher Biomasse sowie Sammler von Abfall und Reststoffen
- Betreiber von Biomasse Konversionsanlagen
Vorteile einer SURE Zertifizierung
- Rechtssicherheit nach EU-Richtlinie RED II 2018/2001
- Zugang zum Bioenergiemarkt
- Anspruch auf Förderungen wie die EEG-Umlage
- Transparenz durch unabhängige Audits
- Erkennen von Verbesserungsmöglichkeiten
- Übernahme von Eigenverantwortung zur Nachhaltigkeit
- Förderung nachhaltiger Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Rohstoffquellen
- Beitrag zum SDG/UN-Ziel Nr. 17 „Erneuerbare Energien“
Fragen und Antworten zu SURE
Seit dem 01.01.2022 wird Strom nur nach dem EEG vergütet, wenn er aus zertifizierter nachhaltiger Biomasse gewonnen wurde.
Um sich nach SURE zertifizieren zu lassen, müssen Wirtschaftsteilnehmer:innen folgendes tun:
- Abschluss eines SURE-EU-Systemvertrags
- Beauftragung einer unabhängigen anerkannten Zertifizierungsstelle wie TÜV NORD CERT mit der Zertifizierung nach RED II
- Antragstellung auf Fristverlängerung (Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Eigenerklärung bezgl. nicht ausreichend am Markt zur Verfügung stehender zugelassener Auditor:innen.
Nach Zertifikatsausstellung sind Biogasanlagenbetreiber:innen dazu verpflichtet, sich im Nabisy (Nachhaltige-Biomasse-System) zu registrieren und Ihre Daten nach den Anfoderungen der BioSt-NachV einzugeben.
In Zukunft wird immer mehr nachhaltig produzierte Bioenergie benötigt, um den Energiebedarf zu decken. Die SURE-Zertifizierung erleichtert Biogasanlagen den Zugang zu den EU-Strom- und Wärmenetzen. Zudem erhalten nachgewiesen nachhaltige Energien Förderungen wie etwa Vergütungen nach dem EEG.
- Selbsterklärung über die Erfüllung der RED II Nachhaltigkeitskriterien vom Biomasseanbaubetrieb und den Entstehungsbetrieben von Abfall- und Reststoffen
- Lieferdokumentation über die Menge der Biomassen-Lieferung zur Erzeugung von Strom und Wärme
- Substratspezifische Massenbilanzierung für jeden Standort
- Treibhausbilanzierung für Anlagen, sofern sie nach dem 01.01.2021 in Betrieb gegangen sind
Ablauf einer SURE Zertifizierung
Unser Know-how für Ihren Erfolg
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen sowie Auditorinnen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung beim TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unseres Kundenkreises gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditorinnen und Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.
Allgemeine Zertifizierungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
Das könnte Sie auch interessieren
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Anrufe aus der Schweiz und Österreich: +49 511 998-61222
Kostenlose Service-Hotline
Tel.: 0800 2457 457
info.tncert@tuev-nord.de