Aufzugsrichtlinie 95/16/EG für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Wir begleiten Sie bei der Anwendung der Aufzugsrichtlinie

Sicherheitsbauteile für Aufzüge und Lastenaufzüge dürfen in Europa nur verkauft werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies regelt die Europäische Union in der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (EG-Maschinenrichtlinie), die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht umgesetzt ist. TÜV NORD CERT unterstützt Hersteller, Importeure, Händler sowie Montagefirmen bei der Anwendung der Aufzugsrichtlinie, um die Produktsicherheit von Aufzugsanlagen zu gewähren.

Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG garantiert Gesetzeskonformität

Bevor ein neuer Aufzug in Betrieb genommen werden darf, ist nachzuweisen, dass dieser allen gültigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik entspricht und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Aufzugsrichtlinie erfüllt. TÜV NORD CERT bestätigt die Produktqualität von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge als neutrale, nach europäischem Standard akkreditierte Stelle. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, diese Teile gesetzeskonform zu vertreiben und Rückrufaktionen zu vermeiden. TÜV NORD CERT bietet dabei die Produktzertifizierung und die Anerkennung der Qualitätssicherung nach der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG aus einer Hand. Das Leistungsspektrum umfasst für die Sicherheitsbauteile Puffer, Rohrbruchsicherungen und elektronische Sicherheitsbauteile nach Anhang 4 der Richtlinie im Einzelnen:

  • die Durchführung von Prüfungen gemäß den Anforderungen der Aufzugsrichtlinie,
  • die Erstellung von EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Sicherheitsbauteile,
  • eine Zertifizierung der Qualitätssicherung für Sicherheitsbauteile,
  • Fachberatung zu den Themen Produktprüfung, Normen und Prüfzeichen.

Baumusterprüfung und Qualitätssicherung nach der Aufzugsrichtlinie

Um die CE-Kennzeichnung nach der Aufzugsrichtlinie rechtskonform durchführen zu können, gibt es zwei Wege der Konformitätsbewertung.

Zum einen bieten wir die Baumusterprüfung bzw. umfassende Qualitätssicherung an. Abhängig vom Qualitätsmanagementsystem führen wir als benannte Stelle eine EG-Baumusterprüfung durch. Nur wenn der Hersteller eine umfassende Qualitätssicherung für Entwurf, Herstellung und Prüfung nach der Maschinenrichtlinie für Aufzugsanlagen installiert hat, die von einer benannten Stelle für Sicherheitsbauteile zertifiziert ist, kann er auf eine Baumusterprüfung verzichten.

Zum anderen haben Sie die Möglichkeit qualitätssichernde Maßnahmen einzusetzen. Als Hersteller stehen Sie dabei in der Pflicht, entweder Produktionsüberwachungen durch eine benannte Stelle wie TÜV NORD CERT durchführen zu lassen oder die Qualitätssicherung für Herstellung und Prüfung durch eine benannte Stelle bescheinigen zu lassen und interne Prüfungen für jedes Sicherheitsbauteil zu übernehmen. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen versichern Sie als Hersteller, dass Ihr Produkt den Anforderungen der Aufzugsrichtlinie und somit allen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Erst dann dürfen Sie die obligatorische CE-Kennzeichnung auf einem Produkt anbringe

Ihr Nutzen einer Zertifizierung nach Aufzugsrichtlinie 95/16/EG

  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Unabhängige Beurteilungen
  • Prüfbegleitende neutrale Beratung
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
  • Optimierung der Betriebskosten
  • fundierte Qualitätsnachweise
  • Gefahrenpotenziale rechtzeitig entdecken
  • Qualifizierte Aussagen über den technischen Zustand von Aufzugsanlagen

Kontaktieren Sie uns gerne, um sich über den für Sie passendsten Weg zu informieren!

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