Prüfung nach DIN EN 1176 für Spielplätze

Geprüfte Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten

Wer einen Spielplatz in Deutschland betreibt, muss dafür Sorge tragen, dass dieser in einem guten Zustand ist. Neben der regelmäßigen Kontrolle der Spielgeräte auf Mängel oder Gefahrenstellen, müssen neue Spielgeräte auch dem letzten Stand der Normung entsprechen. Spielplatzgeräte unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen, die im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind. Werden an den Spielgeräten Mängel festgestellt, häufig hervorgerufen durch Witterungseinflüsse oder auch Korrosion, Vandalismus und Abnutzung, bergen sie ein hohes Verletzungsrisiko.

Im Falle eines Unfalls ist der Spielplatzbetreiber in der Haftung. Er ist dann in der Pflicht nachzuweisen, dass er alles Notwendige getan hat, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

TÜV NORD bietet hierzu folgende Spielplatzinspektionen an:

  • Jahreshauptinspektion
  • Quartalsinpektion
  • Erstabnahme von Spielplätzen und Spielgeräten

Reduzierung des Haftungsrisikos durch Gewährleistung der Sicherheit nach DIN EN 1176

Spielplatzbetreiber müssen laut dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist. Somit ist eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden nach DIN EN 1176 unerlässlich. Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen durchzuführen. Unsere Expert:innen überprüfen die Erstabnahme von Spielplätzen und Spielplatzgeräten in Schulen, Kindergärten sowie in öffentlichen Anlagen und führen auch die jährlichen und vierteljährlichen Inspektionen nach DIN EN 1176 durch.

Im Rahmen von Inspektionen durch TÜV NORD werden festgestellte Mängel in einem Prüfbericht vom jeweiligen Spielplatzprüfer mit entsprechender Fotodokumentation festgehalten. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch den Spielplatzbetreiber. Diese Inspektionsdokumentation der DIN EN 1176 dient als Nachweis, dass der Spielplatzbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist – ein wichtiger Baustein im Sicherheitsmanagement und Arbeitsschutz.

Unsere Inspektionsleistungen im Überblick

Welche Leistungen sind in der Jahreshauptinspektion enthalten?
  • Zusammenstellung eines Spielplatz-/Spielgerätekatasters
  • Kontrolle der Abgrenzungen zu den Verkehrsbereichen
  • Überprüfung des Zustandes der verwendeten Werkstoffe
  • Beurteilung der einzelnen Spielgeräte nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik wie der DIN 1176, DIN EN 1177 und DIN 18034
  • Fotodokumentation jedes Spielplatzgerätes und im Besonderen von Mängeln an Spielgeräten, Werkstoffen, Ausstattungsgegenständen und Einfriedungen
  • Einzelbericht über jeden geprüften Spielplatz mit Fotodokumentation
  • Endbericht in gedruckter und optional in elektronischer Form
  • optional kann eine statistische Auswertung der Prüfergebnisse und deren Vergleich mit den Vorjahresprüfergebnissen vereinbart werden
Welche Leistungen sind in der Quartalsinspektion enthalten?
  • die Beurteilung der einzelnen Spielgeräte nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik mit dem Schwerpunkt auf Verschleißkontrollen an den Spielgeräten
  • Fotodokumentation jedes Spielplatzgerätes und im Besonderen von Mängeln an Spielgeräten, Werkstoffen, Ausstattungsgegenständen und Einfriedungen
  • Einzelbericht einer Quartalsinspektion über jeden geprüften Spielplatz mit Fotodokumentation auf der Grundlage des HU-Berichtes bzw. des vorangegangenen QU-Berichtes
  • Endbericht einer Quartalsinspektion in gedruckter und optional in elektronischer Form

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Ihr Weg zum Zertifikat

Sie erhalten nach erfolgreicher Spielplatzinspektion einen Nachweis und ein Prüfzeichen nach DIN EN 1176. Mit dem Prüfzeichen können Sie zum Beispiel das Spielplatzschild auf dem Zugang zum Spielplatz kennzeichnen. Dadurch ist sofort zu sehen, dass die Spielplatzgeräte die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how und fordern Sie noch heute ein Angebot für die Inspektion Ihrer Spielplätze nach DIN EN 1176 an.

Häufig gestellte Fragen DIN EN 1176

Wie häufig muss eine Spielplatzinspektion durchgeführt werden?

Die Pflege und Wartung der Spielplatzgeräte ist in der DIN EN 1176, Teil 7 festgelegt. Der Hersteller gibt dem Spielplatzbetreiber die entsprechenden Prüfintervalle zu den Spielgeräten vor. Der Betreiber muss sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist. Mindestens einmal pro Woche sollte eine visuelle Prüfung seitens des Spielplatzbetreibers durchgeführt werden; jedoch können bei sehr starker Nutzung auch kürzere Prüfungsintervalle notwendig sein. Alle drei Monate muss eine sogenannte „operative Inspektion“ durch eine Befähigte Person durchgeführt werden. Einmal jährlich ist die Jahreshauptinspektion z.B. durch TÜV NORD fällig, bei welcher der Zustand von Fundamenten und Material überprüft wird.

Wie läuft eine Inspektion ab? Wie werden Mängel dokumentiert?

Die Jahreshauptinspektion und die Quartalsinspektion werden vor Ort durchgeführt und beinhalten eine Auflistung aller vorgefundenen Spielgeräte, die Erstellung einer Mängelliste, Kontrolle der Sicherheitsbereiche und der Abgrenzungen zu Verkehrsflächen sowie die fotografische Dokumentation von Spielgeräten (ggf. von Schadensbildern). Sollten gravierende Mängel an Spielgeräten festgestellt werden, so wird der Spielplatzbetreiber direkt benachrichtigt. Das betreffende Spielgerät muss dann vom Spielplatzbetreiber sofort gesperrt werden.

Muss man Dokumentationen von Spielplatzinspektionen aufbewahren?

Die Dokumentation der Spielplatzinspektion ist unbedingt aufzubewahren. Sie dient als Nachweis, z.B. bei Unfällen, dass der Spielplatzbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Andererseits gewährleistet die Dokumentation eine Kontrolle darüber, ob die festgestellten Mängel tatsächlich beseitigt wurden. Darüber hinaus bietet die bei den Inspektionen angefertigte Fotodokumentation eine wertvolle Unterstützung beim Auffinden der festgestellten Mängel und bei der späteren Beseitigung. Sie stellt somit ein stark vereinfachendes Instrument im Rahmen des Sicherheitsmanagements der Spielplätze dar.

Welchen Nutzen hat eine Spielplatzinspektion?
  • Prüfung und Nachweis durch eine unabhängige, neutrale Prüfstelle
  • Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
  • rechtssichere Dokumentation zur Spielplatzinspektion
  • bei erfolgreicher Inspektion: Nutzungsrecht für das Prüfzeichen „Jährliche Kinderspielplatz-Inspektion“ gem. DIN EN 1176
Was wird im Rahmen einer Jahreshauptinspektion überprüft?

Die Jahreshauptinspektion der Spielplätze beinhaltet grundsätzlich die Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlagen, Fundamenten und Oberflächen durch einen Sachkundigen. Sie dient u. a. als Nachweis dafür, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Der betriebssichere Zustand kann z. B. durch Witterungseinflüsse (Verrottung und Korrosion), Veränderung der Anlagensicherheit (durchgeführte Reparaturen oder zusätzlich eingebaute bzw. ersetzte Anlageteile), aber auch durch Vandalismus beeinträchtigt werden. Dies kann gerätebedingt auch die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Spielgeräteteile erforderlich machen. Unser Dienstleistungsumfang beinhaltet folgende Überprüfungen:

  • Konstruktion
  • Standsicherheit
  • Abmessungen
  • Verbindungselemente
  • Lagerung
  • freie Fallhöhe
  • Sicherheitsabstände
  • Handläufe
  • Aufstiege
  • Brüstungen
  • Abnutzungsgrade
  • Absturzsicherungen
  • Dachflächen
  • Quetsch- und Scherstellen
  • Fangstellen für den Kopf, den Körper von schwingenden Massen
  • Seile
  • Seilbefestigungen
  • Haltegriffe
  • Sitze
  • Rutschflächen
  • Einsitzbereiche
Woran kann man erkennen, dass ein Spielplatz überprüft wurde?

Nach erfolgreicher Inspektion wird ein Nachweis über die erfolgte Durchführung der Prüfung gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften ausgestellt. Darüber hinaus wird ein Prüfzeichen vergeben. Mit dieser Plakette kann die regelmäßige Überprüfung auf dem am Zugang befindlichen Spielplatzschild gekennzeichnet werden.

Wer ist für Inspektion und Wartung einer Spielplatzanlage verantwortlich?

Betreiber:innen einer Spielplatzanlage müssen alles dafür tun, mögliche Gefahren abzuwenden, da er oder sie für die Verkehrssicherungspflicht der kompletten Spielplatzanlage verantwortlich ist. Das umfasst also auch Gefahren, die beispielsweise durch eine Beschädigung der Spielplatzgeräte entstehen können. Die regelmäßige Inspektion und Wartung, wie sie von Herstellenden der Spielplatzgeräte vorgesehen ist, in Abstimmung mit dem Turnus der DIN EN 1176, vermindert das Haftungsrisiko für Spielplatzbetreiber:innen

Welche Vorteile bietet eine Quartalsinspektion?

Die Quartalsinspektionen bauen auf den Prüfergebnissen der vorangegangenen Jahreshauptinspektion auf. In die Prüfberichte der Quartalsinspektionen fließt somit auch die Beseitigung der bei der Hauptinspektion festgestellten Mängel an Spielgeräten ein. Sollte zum Beispiel in der vorangegangenen Inspektion eine fortgeschrittene Fäulnisbildung an hölzernen Gerätekonstruktionsbestandteilen festgestellt worden sein, ohne dass das Gerät sofort gesperrt werden musste, so wird bei den Quartalsinspektionen der Fortschritt der Fäulnisbildung ebenfalls kontrolliert und gegebenenfalls über eine sofortige Sperrung des Spielgerätes informiert.

 

Fokusthema DIN EN 1177: Prüfung von Fallschutz und Stoßdämpfung

Betreiber von Spielplätzen sind dazu angehalten, die Stoßdämpfung von Spielplatzböden und die kritische Fallhöhe am Spielplatz mit Hilfe der DIN EN 1177 zu bestimmen. Der Begriff „kritische Fallhöhe“ bezeichnet die maximale Höhe, bis zu welcher der Spielplatzboden eine noch ausreichende Stoßdämpfung bietet, wenn beispielsweise ein Kind von der Schaukel auf den Boden fällt. Je nach verwendetem Bodenmaterial liegt die maximale Fallhöhe bereits bei 0,60m. 

Für die Überprüfung von ausreichender Stoßdämpfung von Spielplatzböden müssen verschiedene Kennzahlen beachtet werden. Analog verhält es sich mit der kritischen Fallhöhe und der Auswahl der Bodenmaterialien. Neben Fallschutzplatten nutzen Betreiber auch lose Materialien wie beispielsweise Sand, Kies oder Holz- bzw. Hackschnitzel zum Fallschutz ihres Spielplatzes. Hier gelten andere Anforderungen an das Prüfverfahren.  

TÜV NORD unterstützt Sie als kompetenter Partner in der Prüfung Ihrer Spielplätze nach der Norm DIN EN 1177

Häufig gestellte Fragen DIN EN 1177

Wann ist ein Spielplatzboden nach der DIN EN 1176 ausreichend stoßgedämpft?

Damit der Boden eines Spielplatzes ausreichenden Fallschutz bietet, müssen die Betreiber u. a. folgende Kennzahlen beachten:

  • Spielgeräte benötigen mindestens 1,50 m hindernisfreien Raum um sich herum, gemessen ab den jeweils äußersten Geräteteilen
  • ab 1,50 m Fallhöhe verlängert sich die Aufprallfläche gemäß der Formel:

    Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5 m
     
  • bei Geräten mit geringerer Fallhöhe als 0,60 m und Geräten, die Bewegung verursachen (z. B. Schaukeln, Karussells, Rutschen, Seilbahnen) sind unter dem gesamten Aufprallbereich stoßdämpfende Böden erforderlich

Die DIN EN 1177 regelt die Prüfung von stoßgedämpften Spielplatzböden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen an die Böden sind jedoch in Teil 1 der DIN EN 1177 definiert. Dort ist u. a. festgehalten, welche Bodenmaterialien Betreiber:innen für ihre Spielplätze nutzen dürfen, um die Anforderungen zu Fallschutz und Stoßdämpfung zu erfüllen.

Welche Bodenmaterialien sind laut der Norm DIN EN 1177 zulässig?

  • Beton oder Stein
  • Bitumengebundene Böden
  • Oberboden
  • Rasen
  • Rindenmulch
  • Hackschnitzel
  • Sand 
  • Kies

Zertifizierung mit TÜV NORD

TÜV NORD ist Ihr zuverlässiger international anerkannter Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen, Auditorinnen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und unterstützen Sie im Zertifizierungsprozess mit objektivem Feedback. Wir garantieren Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung – und das weltweit: Dank unseres globalen Netzwerks können wir Ihnen unsere Prüfungs- und Zertiifzierungsdienstleistungen länderübergreifend anbieten.

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