Umstellung der Sicherheitsnormen für die Informations- und Kommunikationstechnik

17.10.2019 | INDUSTRIEPRODUKTE: Im Dezember 2020 werden die Sicherheitsnormen EN 60950-1 und EN 60065 zurückgezogen. Spätestens dann müssen Hersteller und Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnik auf die EN 62368-1 umgestellt haben.
DIN EN-62368-1

Zahlreiche elektronische Geräte benötigen sie: Die Prüfung nach einer Sicherheitsnorm. Sitchtag der Umstellung ist der 20.12.2020.

Dann werden die Sicherheitsnormen EN 60950-1 (Einrichtungen der Informationstechnik – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen) und
EN 60065 (Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte – Sicherheitsanforderungen) endgültig zurückgezogen.

Spätestens ab dem 20.12.2020 ist für die zutreffenden Produktgruppen ausschließlich die EN 62368-1 (Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 1: Sicherheitsanforderungen) anzuwenden.

Insbesondere im Bereich der RED (Radio Equipment Directive) kommt die 62368-1 als Sicherheitsstandard zur Anwendung. Und hier auch bei geringen Spannungen, nämlich ohne dass die aus der Niederspannungsrichtlinie (LVD) bekannten Spannungsgrenzen anzuwenden sind. Sollte in der Konformitätserklärung auf die EN 60950-1 oder die EN 60065 Bezug genommen worden sein, ist diese zwingend neu auszustellen. Ein bloßer Austausch der Normen ist an dieser Stelle nicht ausreichend. Wird die EN 62368-1 zur Konformitätsbewertung herangezogen, muss Ihr Produkt die entsprechenden Anforderungen auch erfüllen. Eine diesbezügliche Überprüfung ist unbedingt durchzuführen.

Die neue EN 62368-1

TÜV NORD CERT überprüft gerne, ob Ihre Produkte den neuen Standard einhalten. Für Kunden, die bereits ihre Produkte nach den Vorgängernormen (60950-1 und EN 60065) geprüft haben, bieten wir Delta-Analysen an.

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