Das UKCA-Kennzeichen (UK Conformity Assessed) wird als Ersatz für die CE-Kennzeichnungsanforderungen für Produkte verwendet, die in Großbritannien in den Verkehr gebracht werden. Das UKCA-Kennzeichen macht deutlich, dass ein auf den britischen Markt gebrachtes Produkt, die Konformitätsanforderung dieses Marktes erfüllt. Seit dem 01. Januar 2021 ist nun die neue UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien in Kraft getreten. Seitdem gibt es nach und nach von der UKAS, der nationalen Akkreditierungsstelle für Großbritannien, Neuigkeiten zur Kennzeichnungspflicht.
Erleichterungen der UKCA-Kennzeichnung für einen Großteil der Produktsicherheitsvorschriften
Es besteht keine Notwendigkeit, bereits importierte Produkte erneut zu testen
Es ist nicht notwendig, bereits importierte Produkte erneut zu prüfen, da diese Produkte als bereits in Großbritannien (GB) in Verkehr gebracht gelten. Damit wird den Unternehmen eine kostspielige und unnötige Neukennzeichnung vorhandener Bestände erspart. D.h. beispielsweise fertige CE-gekennzeichnete Druckgerätekomponenten, die bis zum 31.12.2022 im Rahmen eines Vertrags in das Vereinigte Königreich importiert werden, müssen nicht erneut geprüft/zertifiziert oder von der UKCA gekennzeichnet werden. Die Produkte sollten jedoch weiterhin geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen des EU-Rechts erfüllen, bevor sie weiter geliefert werden, und es sollten Unterlagen aufbewahrt werden, die belegen, dass das Produkt vor dem 31. Dezember 2022 im Rahmen eines Vertrags nach Großbritannien eingeführt wurde.
Senkung der Kosten für Wiederholungsprüfungen bei der UKCA-Zertifizierung
Es werden die Kosten für Wiederholungsprüfungen bei der UKCA-Zertifizierung gesenkt, indem Großbritannien den Herstellern erlaubt, Konformitätsbewertungstätigkeiten für die CE-Kennzeichnung, die bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sind, als Grundlage für die Anbringung einer UKCA-Kennzeichnung zu verwenden. Dies wird die unmittelbaren Kosten für die Hersteller verringern und gilt bis zum Ablauf ihres Zertifikats oder für fünf Jahre (31. Dezember 2027), je nachdem, was früher eintritt. Dadurch werden Doppelarbeit und Kosten für die Unternehmen und damit auch für die Verbraucher reduziert.
Entfall der UKCA-Kennzeichnung für Ersatzteile, die bereits auf dem britischen Markt sind
Für Ersatzteile, die bereits auf dem britischen Markt befindliche Waren reparieren, ersetzen oder warten und dieselben Anforderungen erfüllen können, die zu dem Zeitpunkt galten als das ursprüngliche Produkt oder System auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht wurde, entfäält die UKCA-Kennzeichnung. Das ermöglicht, dass Produkte und Waren, für die Ersatzteile benötigt werden, weiterhin gewartet werden können. D.h. Hersteller von beispielsweise Druckgeräten können ab dem 01. Januar 2023 weiterhin "CE"-gekennzeichnete Ersatzteile für "CE"-gekennzeichnete Geräte kaufen, die vor dem 31. Dezember 2022, 23 Uhr, auf den britischen Markt gebracht wurden. Wurden an dem Produkt oder System jedoch wesentliche Änderungen vorgenommen, durch die seine ursprüngliche Leistung, sein Zweck oder sein Typ überholt wurden, so gilt es als "neu" und muss ab dem 31. Dezember 2022, 23.00 Uhr, die gesetzlichen Anforderungen in Großbritannien erfüllen, einschließlich der UKCA-Kennzeichnung.
Erlaubnis für Unternehmen, die UKCA-Kennzeichnung auf einem Begleitdokument oder Etikett anzubringen
Erlaubnis den Unternehmen bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin die UKCA-Kennzeichnung auf einem Begleitdokument oder Etikett anzubringen und bei Produkten aus EWR-Ländern (und in einigen Fällen aus der Schweiz) Informationen über den Importeur hinzuzufügen. Dies wird es den Unternehmen ermöglichen, ihr Produktdesign anzupassen, um Änderungen der Kennzeichnung zu einem günstigen und kosteneffizienten Zeitpunkt vorzunehmen, d. h. beispielsweise Druckgeräte oder Baugruppen müssen erst nach dem 31.12.2025, 23 Uhr, mit der UKCA-Kennzeichnung versehen werden, wenn sie in Großbritannien auf den Markt gebracht werden. Bis dahin kann die UKCA-Kennzeichnung in einem Begleitdokument oder auf einem Etikett erfolgen. Ebenso müssen die Angaben zur Einführung bis zum 31.12.2025, 23 Uhr, nicht auf den aus dem EWR eingeführten Druckgeräten oder Baugruppen angebracht werden, sondern können bis zu diesem Datum auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument stehen. Ab dem 01. Januar 2026 müssen diese Informationen auf der Ware angebracht werden, es sei denn, die spezifische Produktvorschrift lässt etwas anderes zu (z. B. aufgrund der Größe oder Art der Ware).
Diese Änderungen gelten NICHT für Medizinprodukte, Bauprodukte, ortsbewegliche Druckgeräte, Seilbahnen, unbemannte Luftfahrtsysteme, Eisenbahnprodukte und Schiffsausrüstung. Die für diese Sektoren zuständigen Ministerien treffen sektorspezifische Regelungen.
Bitte beachten Sie, dass sich der Begriff UKCA auf die gesamte britische Gesetzgebung zur Produktsicherheit bezieht und nicht nur auf die Sektoren, die das UKCA-Zeichen erfordern.
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