Produktzertifikate
Sollte das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) im April 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Austrittsabkommen verlassen, wird dies Auswirkung auf die CE-Kennzeichnung von Produkten (z.B. elektrische Geräte, Spielwaren, Medizinprodukte, Bauprodukte, Maschinen) haben. Zertifikate von britischen Instituten verlieren in den übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit. Folglich dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Mit der CE-Kennzeichnung wird nachgewiesen, dass ein Produkt die in verschiedenen europäischen Richtlinien festgelegten allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Erst dann darf es in allen Mitgliedstaaten der EU in Verkehr gebracht werden.
Für zahlreiche Produkte ist eine Konformitätserklärung durch den Hersteller für das Inverkehrbringen in der EU ausreichend. Dennoch nehmen viele Unternehmen die Dienste von zugelassenen, unabhängigen Prüfinstituten in Anspruch und lassen sich von ihnen eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. Bei besonders sensiblen Produktgruppen ist die Einschaltung einer Prüfstelle bzw. einer benannten Stelle für die Konformitätsbewertung sogar vorgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise Medizinprodukte.
Europäische Kommission mahnt Unternehmen zur Vorbereitung
Im bisher verhandelten Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien sind unter anderem Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von bestehenden Konformitätsbescheinigungen, zum möglichen Transfer zwischen Konformitätsbewertungsstellen und zu Pflichten der handelnden Parteien enthalten.
Die Konformitätsbewertungsstellen müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats benannt worden sein ("benannte Stelle"). Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs würden britische Institute somit ihren Status als "benannte Stelle" verlieren und könnten keine in der EU gültigen Konformitätsbewertungen mehr vornehmen. Die Europäische Kommission empfiehlt betroffenen Unternehmen daher, sich schon jetzt darauf vorzubereiten, um sicherzustellen, dass sie über gültige Zertifikate für ihre Produkte verfügen.
Unternehmen, deren Produkte im Vereinigten Königreich zertifiziert wurden und die weiterhin für die EU bestimmt sind, haben zwei Möglichkeiten:
- Sie können zum einen eine vollständig neue Konformitätsbewertung bei einer Konformitätsbewertungsstelle, einer "benannten Stelle", in einem der verbleibenden Mitgliedstaaten beantragen.
- Zum anderen gibt es die Option, die bestehende Konformitätsbewertung in einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen zu lassen. Hierzu ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der britischen sowie der neuen "benannten Stelle" notwendig. Diese Übertragung funktioniert in beide Richtungen, sodass alle Konstellationen verschiedener Herstellungs- und Bestimmungsorte der Produkte erfasst sind.
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