So wird die Pflicht zur Kür
Im März 2018 trat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2017 offiziell in Kraft. Die Norm verpflichtet bestimmte große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen.
Die betroffenen Unternehmen sollen durch die Richtlinie eine langfristige Strategie zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsperformance entwickeln. Dies geschieht generell über die Veröffentlichung nicht-finanzieller Informationen im Nachhaltigkeitsbericht. Er informiert Share- und Stakeholder vorrangig über die Management-Strategie, indem er Risiken und Folgen ökologischer, sozialer und mitarbeiterrelevanter Aspekte dokumentiert. Darüber hinaus beinhaltet ein Nachhaltigkeitsbericht Informationen zur Haltung gegenüber Korruption und Bestechung. Die Richtlinie verpflichtet nicht explizit zur Verifizierung des Nachhaltigkeitsberichtes. Für eine transparente und glaubwürdige Berichterstattung bietet die Prüfung durch externe Sachverständige von TÜV NORD CERT jedoch wesentliche Vorteile.
Vorteile von Nachhaltigkeitsberichten
Nichtfinanzielle Informationen werden im Bereich der Unternehmenskommunikation immer wichtiger. Anspruchsgruppen wie Investoren, Unternehmen, die Politik oder kritische Verbraucher verlangen transparente Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, die über die rein finanziellen Kennzahlen hinausgehen. Eine externe Verifizierung durch Sachverständige von TÜV NORD CERT garantiert Ihnen nicht nur die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der EU-Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen, sondern bietet zusätzlich nachvollziehbare, zukunftsrelevante Vorteile.
Intern
- ihre Unternehmensstrategie wird langfristig auf ein nachhaltiges Wachstum ausgelegt
- unsere Prüfer bewerten Strategien und Ziele anhand bestehender Systeme
- Stärken und Schwächen der Datenerfassung und Berichterstattung werden formuliert sowie Potenziale zur Effizienzsteigerung aufgedeckt
- Prüfaufwand für die Verifizierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird signifikant reduziert
Extern
- Nachhaltigkeitsberichte erhöhen die Transparenz der Berichterstattung
- gesteigerte Glaubwürdigkeit gegenüber Share- und Stakeholdern
- Die verifizierten Aktivitäten zum nachhaltigen Wirtschaften eröffnen bzw. sichern Ihnen langfristige Geschäftsbeziehungen und zeichnen Sie als zukunftsfähiges Unternehmen aus
Fragen und Antworten zu Nachhaltigskeitsberichten
In Deutschland gehen wir derzeit von circa 550 direkt betroffenen Unternehmen aus. Dazu zählen vorrangig große, kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Aber auch mittelständische Unternehmen, die indirekt (z. B. über die Lieferkette dieser Firmen) involviert sind, können von Nachhaltigkeitsberichten profitieren. Generell gilt dies für alle Organisationen, die sich im Wettbewerb profilieren möchten.
Betroffene Unternehmen müssen diverse Aspekte ihres Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen sämtlicher Tätigkeiten darlegen. Dazu zählen im Wesentlichen die folgenden Punkte:
- kurze Erläuterung des Geschäftsmodells
- Beschreibung der vom Unternehmen verfolgten Konzepte, inklusive der angewandten Due-Diligence-Prozesse
- Ergebnisse dieser Konzepte („Managementansätze")
- wesentliche Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit resultieren, sowie deren Handhabung
- die wichtigsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren (z. B. klassische GRI- oder EFFAS-Indikatoren)
- Hinweise auf im Lagebericht enthaltene Beiträge und zusätzliche Erläuterungen
Bestehende Produkte/Zertifikate können ebenfalls als Nachweise im Nachhaltigkeitsbericht genutzt werden.
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf anerkannten Standards:
- AA1000AS:2008
- ISAE 3000
Dabei entscheidet die Berichterstellerin bzw. der Berichtersteller, ob der gesamte Bericht oder nur ausgewählte Teile in die Verifizierung einfließen. Wir empfehlen generell die Verifizierung der Systeme zur Einhaltung relevanter Berichterstattungsgrundsätze. Dazu gehören Stakeholderinklusivität, Wesentlichkeit, Vollständigkeit, Transparenz, Ausgeglichenheit und Klarheit sowie die Prüfung der berichteten Informationen hinsichtlich ihrer Genauigkeit/Korrektheit.
Wird zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes eine Reporting-Richtlinie verwendet, müssen deren Anforderungen ganzheitlich umgesetzt werden. Relevante Reporting-Richtlinien sind u. a.:
- GRI Sustainability Reporting Standards (GRI SRS)
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
- UN Global Compact
Die Verifizierung bestätigt, dass eine entsprechende Reporting-Richtlinie umgesetzt wurde und die im Bericht getroffenen Aussagen korrekt bzw. nicht falsch sind. Bei erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung (kein Prüfzeichen!), das heißt einen Kurzbericht der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse.
Unser Know-how für Ihren Erfolg
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen sowie Auditorinnen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung beim TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unseres Kundenkreises gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditorinnen und Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.
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