Das neue Lieferkettengesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Jetzt aktiv werden

Im Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz auch Lieferkettengesetz oder Sorgfaltspflichtengesetz oder LkSG) in Kraft. Es soll den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten verbessern und dazu beitragen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umzusetzen.

Für betroffene Unternehmen bringt das neue Lieferkettengesetz umfassende Pflichten mit. Wer diesen Pflichten nicht ausreichend nachkommt, dem drohen unter Umständen Geldbußen und ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Zertifizierungen helfen Ihrem Unternehmen, nachzuweisen, dass es die Forderungen des Lieferkettengesetzes erfüllt. Zusätzlich verschaffen Sie Zulieferern eine bessere Ausgangsposition in Auswahlprozessen und unterstützen sie sogar dabei, neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen.

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Whitepaper Lieferkettengesetz

In unserem Whitepaper erhalten Sie einen Überblick über die im Lieferkettengesetz aufgeführten Sorgfaltspflichten und ihre Bedeutung für Unternehmen. Außerdem gehen wir auf relevante Zertifizierungen ein. Sie erfahren, welche ISO-Normen sowie anderen Standards Überschneidungen mit dem LkSG aufweisen und wie Sie Zertifizierungen nutzen, um die Erfüllung wichtiger Sorgfaltspflichten nachzuweisen.

 

Anforderungen an Unternehmen (Lieferkettengesetz)

Das Lieferkettengesetz tritt ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab dem 1. Januar 2024 für solche mit über 1.000 Beschäftigten in Kraft. Kleinere Unternehmen sind vorerst nicht direkt betroffen. Allerdings reichen viele Konzerne die Anforderungen des Gesetzes an ihre Lieferanten weiter.

Außerdem wird es in naher Zukunft ein europaweites EU-Lieferkettengesetz geben. Erste Entwürfe deuten darauf hin, dass es nicht nur höhere Anforderungen stellt, sondern auch kleinere Unternehmen in die Pflicht nimmt. 

Zentrale Compliance-Pflichten von Unternehmen sind gemäß LkSG aktuell die folgenden: 

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Durchführen einer Risikoanalyse, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln
  • Ergreifen geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Einrichten eines Beschwerdemechanismus
  • Öffentliche Berichterstattung zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten

Grundsätzlich gilt das LkSG für die gesamte Lieferkette. Allerdings sind die Anforderungen nach Stufen innerhalb der Supply Chain und Einflussvermögen auf Verursacher abgestuft. So müssen Unternehmen bei mittelbaren Zulieferern erst aktiv werden, wenn ein konkreter Anlass besteht, also zum Beispiel eine Beschwerde wegen Kinderarbeit vorliegt. Trotzdem stellen die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eine große Herausforderung für Unternehmen dar. In der Regel müssen die vorhandene Strukturen zumindest erweitert und neue interne Prozesse implementiert werden. 

Vorteile von Zertifizierungen in Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz

Ob soziale Verantwortung, Arbeitssicherheit oder Umweltschutz, mit einschlägigen Zertifizierungen (siehe auch FAQs) weisen Sie nach, dass Sie wichtigen Sorgfaltspflichten nachkommen

Auch Zulieferer profitieren von Zertifizierungen. Denn nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen Unternehmen bei der Auswahl von Zulieferern berücksichtigen, ob sie davon ausgehen können, dass diese „menschenrechtsbezogene Erwartungen“ erfüllen.

Schließlich achten Konsumenten zunehmend darauf, ob Unternehmen ihrer Verantwortung für Mensch und Umwelt nachkommen. Deshalb sorgen anerkannte Zertifikate und Prüfzeichen auch für Wettbewerbsvorteile. Sie profitieren also auf mehreren Ebenen:

 

  • Nachweis, dass Ihr Unternehmen wichtige Sorgfaltspflichten erfüllt
  • Vermeidung hoher Strafen
  • Bessere Position als Zulieferer in Auswahlprozessen
  • Klare Wettbewerbsvorteile durch ein positives Image bei Kunden

FAQ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Welche relevanten Zertifizierungen zum Lieferkettengesetz bietet TÜV NORD CERT an?

Folgende Zertifizierungen (Social Audits) setzen den Schutz der Menschenrechte in den Fokus:

Weitere möglichenfalls relevante Zertifizierungen mit Blick auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz:

Was soll das Lieferkettengesetz bewirken?

Das vorrangige Ziel des Sorgfaltspflichtengesetzes besteht darin, den Schutz der Menschenrechte entlang von Lieferketten zu verbessern. Außerdem soll es Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen abbauen, die schon länger freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.

Die Bundesregierung hatte zuerst versucht, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch eine freiwillige Selbstverpflichtung umzusetzen. Aber spätere Monitorings zeigten, dass deutlich weniger als die Hälfte der Unternehmen die Vorgaben umsetzten. Im Koalitionsvertrag war für einen solchen Fall eine gesetzliche Regelung vorgesehen.

Was steht im Lieferkettengesetz?

Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen Unternehmen unter anderem menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette genau analysieren, vorbeugende Maßnahmen treffen und Abhilfe bei Verletzungen schaffen. Außerdem müssen sie einen Beschwerdemechanismus einrichten und ihre Aktivitäten zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten öffentlich dokumentieren.

Dabei unterscheidet das Lieferkettengesetz zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Bei mittelbaren Zulieferern müssen Unternehmen laut Gesetz erst nach Beschwerden aktiv werden.

Wann tritt das Lieferkettengesetz in Kraft?

Der Lieferkettengesetzes Entwurf wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz tritt in zwei Stufen in Kraft:

Stufe 1: 
2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Stufe 2: 
2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Allerdings könnte schon in naher Zukunft ein europäisches Lieferkettengesetz die deutsche Variante ablösen, das deutlich strikter ausfällt und Unternehmen jeder Größe betrifft. 
 

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Geprüft wird die Einhaltung des Lieferkettengesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Stellt sich dabei heraus, dass Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht ausreichend nachkommen, droht eine Geldbuße von bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Unternehmen bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Wer überwacht die Einhaltung des Gesetzes?

Zuständig für die Überwachung der vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffenen Unternehmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle. Dazu wird die Behörde mit umfangreichen Kontrollbefugnissen ausgestattet und kann Zwangsgelder verhängen. 

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