Energieeffizienzgesetz – EnEfG

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Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor

Am 01.01.2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung im EEG. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage dient das Verfahren nunmehr nur noch für die Begrenzung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage.

Ab dem Antragsjahr 2023 muss jedes antragstellende Unternehmen ein Energiemanagementsystem gemäß § 2 Nr. 3 EnFG betreiben. Hierbei kann es sich um ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 handeln.

Für die Begrenzung der Umlage(n) müssen betroffene Unternehmen zusätzliche Gegenleistungen erbringen.

 

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