Zum EnMS-wirksamen Personal zählen Personen, die aktiv zur Erfüllung der Anforderungen eines EnMS beitragen.
Bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind i.d.R. nur die Verantwortlichen für die Produktionslinien, Prozesse, Instandhaltung, Heizung, Kühlung, Lüftung, Transport, Beleuchtung etc. zu berücksichtigen. Anderes Personal, wie z.B. Verwaltungs- und Montagepersonal ist nicht zu berücksichtigen.
Bei Dienstleistungsunternehmen sind i.d.R. nur die Verantwortlichen für die Instandhaltung (insb. Gebäude) und andere technische Aufgaben, Bau- und Renovierungsmanagement sowie Beschaffung zu berücksichtigen. Anderes Personal, das in dem Gebäude arbeitet oder unterstützendes Personal der Verwaltung ist nicht zu berücksichtigen.
Personen, die mehrere Funktionen haben, werden grds. nur einmal gezählt (z.B. der Instandhaltungsleiter, der gleichzeitig auch der EnMB ist).