Rückrufmanagement

Rückrufmanagement

Rückruf von Lebensmitteln zum Schutze der Verbraucher und Verbraucherinnen

Durch Aushänge an Kassen, Zeitungsartikel oder über Social Media erfahren es Verbraucherinnen und Verbraucher: „Das Produkt xy wird zurückgerufen, es ist durch Keime, Viren oder Bakterien verunreinigt und kann zu gesundheitlichen Problemen führen.“ Circa 100 solcher Lebensmittelwarnungen wurden 2019 ausgerufen und ließen horrende Kosten und Schäden für die Reputation auf Seiten der Hersteller entstehen (Quelle: test.de)

Trotz aller erforderlichen Maßnahmen und einer selbständigen und regelmäßigen Kontrolle der eigenen Produktionsprozesse lassen sich Produktrückrufe von Lebensmitteln nicht immer vermeiden. Seien Sie optimal für diesen Fall vorbereitet und führen Sie die notwendigen Schritte entlang klar definierten Kommunikationswegen gemeinsam mit uns durch.

Rückrufe und Verbraucherschutz Rückrufe und Verbraucherschutz Rückrufe und Verbraucherschutz Rückrufe und Verbraucherschutz

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Rückrufmanagement für den Rückruf von Lebensmitteln

Bei einem Rückruf von Lebensmittel- bzw. Futtermittelprodukten handelt es sich um essenzielle und zielgerichtete Maßnahmen, mit denen sich ein fehlerbehaftetes bzw. problematisch eingestuftes Produkt vom Markt nehmen lässt. Dieses ist im Bereich der Lebensmittel notwendig, sobald Keime, Viren oder Bakterien, und in seltenen Fällen sogar Plastikteilchen oder Glasscherben, in den Produkten festgestellt werden. Häufig rufen Unternehmen von selbst Produkte zurück, die ein Sicherheitsrisiko für Verbraucher und Verbraucherinnen darstellen.

Herstellende Unternehmen sind dazu verpflichtet, die gesamte Öffentlichkeit ebenso wie den Handel und Produktionspartner über das zurückgerufene Produkt schnellstmöglich zu informieren. Dies geschieht in der Regel über einen Aushang in den Verkaufsräumen des jeweiligen Händlers, eine Mitteilung über verschiedene Online-Medien, in Tageszeitungen, über Presseagenturen oder über Rundfunkmedien.

Um einen Rückruf sowie Schäden für die eigene Reputation zu vermeiden und im Falle des Falles schnell handlungsfähig zu sein, gilt es, die eigenen Prozesse z. B. durch ein Rückrufmanagement zu überprüfen und ein Rückruf-Team einzurichten.

Was ist bei einem Rückruf in der Zusammenarbeit mit TÜV NORD CERT zu beachten?

Sie sind für die Einhaltung eines oder mehrerer Standards der Lebensmittelsicherheit durch TÜV NORD CERT zertifiziert? Im Falle eines Rückrufs oder einer Rücknahme sind wir dazu verpflichtet, die Integrität des betreffenden Zertifikates zu prüfen. Zur Beurteilung der aktuellen Situation benötigen wir von Ihnen wichtige Informationen zum Vorfall per E-Mail. Bitte laden Sie sich das oben bereit gestellte Formular herunter, um uns über den Vorfall zu informieren.

In folgenden Fällen ist die Kontaktaufnahme mit TÜV NORD CERT verpflichtend

Befindet sich ein Lebensmittel mit einem Sicherheitsrisiko bereits im Umlauf, sollte es so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden.

Wurden die betroffenen Lebens- und Futtermittel noch nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgegeben, erfolgt eine sogenannte Rücknahme.  Eine Rücknahme ist ein Ereignis,das zur Herstellung oder Lieferung von unsicheren, illegalen oder nicht konformen Produkten führen kann. Herstellende Unternehmen fordern dabei ihre Handelspartner aktiv auf, diese Lebensmittel nicht zu verkaufen und auch nicht anderweitig in den Verkauf zu bringen.

Anders sieht es bei einem Rückruf aus, da bereits unsichere Lebensmittel im Handel erworben werden können. Bei einem Rückruf müssen Verbraucherinnen und Verbraucher öffentlich über entsprechende Sicherheitsrisiken informiert werden.

Als herstellendes Unternehmen sind Sie zu einer Kontaktaufnahme mit TÜV NORD CERT in den folgenden Ereignisfällen verpflichtet:

  • Produktrückruf
  • Produktrücknahme
  • Produktrückruf aufgrund behördlicher Anordnung aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und/oder Betrug
  • Produktrücknahme aufgrund behördlicher Anordnung aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und/oder Betrugs
  • Besuche von Gesundheitsbehörden, die zu Meldungen und/oder Strafen durch die Behörden führten.

Ablauf einer Rückrufaktion

Ablauf Rückruf Lebensmittel Ablauf Rückruf Lebensmittel Ablauf Rückruf Lebensmittel Ablauf Rückruf Lebensmittel

Fristen und Schritte sind beim Rückruf von Lebensmitteln

Innerhalb von drei Tagen nach Eintreten oder Einleiten des Vorfalls,  sind Sie dazu verpflichtet, die Information des Ereignisfalls an uns zu melden.

Die erforderlichen Informationen zur Beurteilung der Lage sind folgende:

  • Zertifizierter Standard (e.g. BRC / IFS etc.)
  • Zertifikats-Registrierungsnummer (siehe Zertifikat)
  • Datum an dem die Rücknahme / der Rückruf veranlasst wurde
  • Grund für die Rücknahme / den Rückruf
  • Bezeichnung der Produkte, die zurückgenommen / -gerufen wurden
  • Sofortmaßnahme
  • Ursache der Rücknahme / Rückruf basierte auf Lieferant oder Ihr Unternehmen

Innerhalb von sieben Tagen nach Eintreten des Ereignisfalls müssen Sie weitere Dokumente an TÜV NORD CERT senden. Diese beinhalten:

  • Ablaufprotokoll zum Krisenmanagement
  • Ursachen des Rückrufes/ Rücknahme
  • Betroffene Kunden
  • Ursachenanalyse
  • Eingeleitete Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen

Optional können Sie uns Details zum Krisenmanagement oder weitere aus Ihrer Sicht relevante Informationen übersenden.

FAQ zu Rückruf von Lebensmitteln für herstellende Unternehmen

Was gilt es auf europäischer Ebene zu beachten?

In der Europäischen Union koordiniert das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) den Rückruf von Lebensmitteln. Über die Online-Plattform „iRASFF“ (interaktives RASFF) erfolgt der Informationsaustausch zu Gesundheitsbedrohungen durch Lebens- oder Futtermittel und ermöglicht den Mitgliedern ein schnelles, koordiniertes Handeln. Kurze Meldewege und klare Hierarchien ermöglichen den rasanten Informationsfluss.

Andere Länder außerhalb der EU haben ihre eigene Rückrufpolitik und -verfahren. Daher ist es im Falle eines Lebensmittelrisikos bzw. eines Produktrückrufs wichtig, mit den Gesetzen zum Rückruf von Lebensmitteln und den behördlichen Maßnahmen der jeweiligen Länder vertraut zu sein. Das bezieht sich auf alle Länder, in denen Sie tätig sind.

Was ist ein Rückrufmanagement?

Das Rückrufmanagement ist ein Verfahren für den Umgang mit Vorfällen und möglichen Notfallsituationen mit Einfluss auf Lebensmittelsicherheit, -qualität und –legalität.

Als Lebensmittel- oder Futtermittelhersteller sind Sie dazu verpflichtet, Produkte vom Markt zu nehmen, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sicherheitsrisiko darstellen, bzw. Einfluss auf Lebensmittelsicherheit, -qualität und –legalität tragen . Durch ein eigenes Rückrufmanagement bereiten Sie sich optimal auf einen Produktrückruf oder eine Rücknahme vor und leiten präventive Maßnahmen ein.

Versichern Sie bereits in der Produktentwicklung und Beschaffung, dass Sie nur sichere Produkte in Verkehr bringen und sammeln Sie Informationen über eventuelle Produktfehler oder Verwendungsarten. Bewerten Sie zudem Hinweise auf Risiken systematisch und passen Sie Ihre Produkte entsprechend an oder führen Sie, sofern die Lebensmittel schon im Handel sind, einen Rückruf oder eine Rücknahme durch.

Wo muss der Rückruf von Lebensmitteln veröffentlicht werden?

Als Lebensmittelhersteller sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Kundinnen und Kunden über die Rücknahme- und Rückrufaktionen zu informieren. Nutzen Sie im Falle eines Rückrufes Medien wie Tageszeitungen, Nachrichten im (lokalen) Radio, Social-Media-Kanäle oder Aushänge in Geschäften. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen aufmerksam Ihre Rückrufmaßnahmen.

Was geschieht mit den eingesendeten Unterlagen?

Als Ihre Zertifizierungsstelle sind wir dazu gesetzlich verpflichtet, allen Vorfällen, die die Integrität eines Zertifikats betreffen, nachzugehen. Daher prüfen wir Ihre eingesendeten Unterlagen sorgfältig. Abhängig vom Prüfergebnis entscheidet die Zertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT, ob ein Vor-Ort-Audit erneut stattfinden wird. Dieses wird gegebenenfalls unangekündigt durchgeführt.

Wer ist zur Warnung verpflichtet

Sobald Sie im Zuge innerbetrieblicher Kontrollen Keime, Schadstoffe oder Fremdkörper in Ihren Produkten nachweisen, Sie durch Kontrollen der Lebensmittelüberwachung oder gar durch Verbraucherinnen und Verbraucher auf mangelhafte Ware hingewiesen werden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kundinnen und Kunden sowie die entsprechenden Aufsichtsämter über diese Ereignisfälle zu informieren. Diese Pflicht trifft auf lebensmittelherstellende Unternehmen ebenso zu wie auf Unternehmen, die zum Beispiel Broker Aktivitäten durchführen oder auf Händler und Vertreiber.

Wobei helfen Rückruf-Teams?

Rückruf-Teams sind ein Teil Ihres Rückrufmanagements und sind präventiv auf ihre Aufgaben im Falle eines Rückrufs von Lebensmitteln vorbereitet. Optimalerweise besteht Ihr Rückruf-Team aus Expertinnen und Experten verschiedener betrieblicher Abteilungen, z. B. aus Produktion, Fertigungsüberwachung, Qualitätsmanagement, Einkauf und Vertrieb. Diese sollten permanent erreichbar sein und das Befugnis haben, den Prozess zum Umgang mit Vorfällen zeitnah einzuleiten.

Zusätzlich hilft ein individueller Rückrufplan für Ihr Unternehmen, der die nötigen Schritte sowie anstehende Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fall eines Rückrufs definiert. Darin enthalten sein sollten:

  • Informationen über betroffene Produkte (Produktgruppen, Chargennummern, etc.)
  • Sofortiger Vertriebsstopp des betroffenen Produktes
  • Informationen an Partner, Kunden und Lieferant sowie an Verbände
  • Informationen an die nationale Marktüberwachungsbehörde sowie in die Vertriebsländer
  • Informationen an Verbraucherinnen und Verbraucher über einschlägige Medien
Was passiert nach dem Rückruf der Lebensmittel?

Als Zertifizierungsstelle überprüfen wir Ihre bestehenden Zertifikate und führen gegebenenfalls unangekündigte Audits vor Ort durch. Auch die zuständigen Behörden prüfen stichprobenartig, ob sich die zurückgerufenen Produkte noch im Umlauf befinden. Ist dies der Fall, drohen sowohl Handels- als auch Herstellerunternehmen erhebliche Bußgelder.