Herkunftsnachweis bei erneuerbaren Energien

Herkunftsnachweis Ökostrom

Das Umweltbundesamt führt ein elektronisches Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Umweltgutachter der TÜV NORD CERT Prüf- und Umweltgutachtergesellschaft mbH bestätigen dabei die Richtigkeit der Angaben zur Anlagenregistrierung und prüfen die Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen, die in der Durchführungsverordnung vorgegeben sind. In diesen Anwendungsfällen können wir Ihnen unsere Dienstleistung anbieten:

Anlagenregistrierung (> 100 kW):

  • Anlagen, für deren erzeugter Strom in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Registrierung keine Zahlung nach § 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Anspruch genommen worden ist

  • Biomasseanlagen (Anlagen, die ausschließlich Biomasse einsetzen und Mischfeuerungsanlagen)

  • hocheffiziente KWK-Anlagen

 

Ausstellung von Herkunftsnachweisen:

  • gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen (Bestätigung, dass der Anlagenbetreiber die Strommenge, die dem Herkunftsnachweis zugrunde liegt, an das antragstellende Elektrizitätsversorgungsunternehmen veräußert und geliefert hat)

  • Pumpspeicherkraftwerke mit natürlichen Zuflüssen oder Laufwasserkraftwerke, die mittels Pumpbetrieb den Pegelunterschied regulieren

  • Bestätigung der Strommenge und der Anteile erneuerbarer Energien am Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe

  • Bestätigung der Strommenge bei Anlagen > 250 kW, wenn die Strommenge nicht vom Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes mitgeteilt wurde

  • Bei hocheffizienten KWK-Anlagen

 

Vorteile der Herkunftsnachweise von Ökostrom

  • Mit Herkunftsnachweisen über Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt der jeweilige Stromproduzent die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
  • Außerdem schafft er damit die Grundlage, um seinen Strom an Energieversorger abzusetzen – denn diese können den Strom nur mit Herkunftsnachweis als Ökostrom an Endverbraucher verkaufen.

FAQs zum Herkunftsnachweis von Ökostrom

Für wen ist der Herkunftsnachweis interessant?

Betreibern von Erneuerbare-Energieanlagen

-> wenn der von ihnen produzierte Strom nicht durch die EEG-Umlage vergütet wird und ihre Kunden – beispielsweise Energieversorger – den Strom als Ökostrom weiter vermarkten möchten.

Gibt es Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweise?

Voraussetzungen für die Ausstellung der Herkunftsnachweise sind eine Registrierung der Anlage beim Umweltbundesamt sowie Bestätigungen einer anerkannten Stelle wie der TÜV NORD CERT UMWELTGUTACHTER GmbH. Die Art der Anlage entscheidet darüber, was es im Einzelnen zu bestätigen gilt – beispielsweise Strommengen und Wirkungsgradfaktoren oder eine spezielle Anlagenqualität. Dafür finden eine Begehung und eine Dokumentenprüfung statt.

Gibt es Voraussetzungen bei der Vermarktung?

Herkunftsnachweise können für Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse ausgestellt werden, wenn weder eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz noch eine Marktprämie gewährt wird. So erfüllt der jeweilige Stromproduzent die gesetzlichen Vorgaben und schafft die Grundlage, um seinen Strom erfolgreich zu vermarkten.

Unser Know-How für Ihren Erfolg!

Die Umweltgutachterorganisation von TÜV NORD ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Begutachtungsdienstleistungen. Unsere Umweltgutachter verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Umweltgutachter begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.

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