Unter dem Siegel der Sicherheit: Zum qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für elektronische Siegel werden
Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für elektronische Siegel stellen Sie Unternehmen und Behörden ein elektronisches Pendant zum Firmenstempel zur Verfügung. Damit Ihre Kunden in diesem Rahmen auch sichergehen können, dass Ihr Dienst vertrauenswürdig und offiziell anerkannt ist, müssen Sie umfangreiche gesetzliche und fachliche Anforderungen erfüllen, die unter anderem in der eIDAS-Verordnung geregelt sind. Nur wenn Sie einen unabhängigen Nachweis darüber erbringen, dass Sie diese wirksam umsetzen, werden Sie in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List) aufgenommen.
Mit uns zum qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter: Wir stehen Ihnen bei der Planung Ihrer Dienstleistung(en) unterstützend zur Seite, prüfen die Umsetzung der notwendigen Anforderungen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Konformitätsbewertung (Zertifizierung) – und später Re-Zertifizierung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Workshops an, um Sie optimal auf eine anstehende Zertifizierung nach eIDAS oder ETSI vorzubereiten, oder machen Sie im Rahmen unseres speziellen Trainings zum eIDAS.PROFESSIONAL Ihres Unternehmens.
Unsere Leistungen im Bereich der elektronischen Siegel
Standards, nach denen wir prüfen:
eIDAS-Verordnung
Artikel 38: Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel
Artikel 39: Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten
ETSI EN 319 401
Elektronische Signaturen und Infrastrukturen: Allgemeine Anforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten (Trust Service Providers)
ETSI EN 319 411-1
Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen
ETSI EN 319 411-2
Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 2: Anforderungen an Anbieter von Vertrauensdiensten, die qualifizierte EU-Zertifikate ausstellen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zulassung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter: Sie erbringen einen objektiven Nachweis darüber, dass Sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen, und werden als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter zugelassen.
- Europäische Anerkennung: Ihr Dienst wird in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List – TSL) aufgenommen.
- Einstieg in den europäischen Markt: Eine erfolgreiche Zertifizierung ermöglicht es Ihnen, den europäischen Binnenmarkt zu erschließen.
- Identifizierung von Optimierungsbedarf: Mithilfe einer GAP-Analyse stoßen Sie auf mögliche Abweichungen und konkretes Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die eIDAS-konforme Implementierung Ihres Dienstes.
- Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf eIDAS: Durch unser Training werden Ihre Mitarbeitenden zu unternehmenseigenen eIDAS.PROFESSIONALs und sind damit optimal auf die Prüfungsaspekte des eIDAS Conformity Assessments vorbereitet.
Was sind elektronische Siegel?
Ein elektronisches Siegel dient als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person unterschrieben wurde. Technisch entspricht das Siegel einer Signatur, rechtlich steht es für die Unversehrtheit sowie für die Korrektheit des Herkunftsnachweises der Daten. Das elektronische Siegel ist eine Art elektronischer Firmenstempel. Elektronische Siegel können auch von IT-Systemen erzeugt werden und sind daher ein effizientes Instrument zur Unterstützung sicherer automatisierter Prozesse. Zu den mögliche Einsatzszenarien gehören E-Mail, elektronische Eingangsstempel, Siegel auf Zeugnissen und Beglaubigungen oder Siegel bei Massenfakturierung. Ein elektronisches Siegel gibt es – wie die elektronische Signatur – in den Ausprägungen fortgeschrittenes oder qualifiziertes elektronisches Siegel. Das qualifizierte elektronische Siegel ist rechtsverbindlich und europaweit anerkannt