Setzen Sie mit uns auf SicherheID Ihres eID-Dienstes
Möchten Sie als Identitätsprovider eine elektronische Identifizierungslösung anbieten, die auch auf europäischer Ebene anerkannt wird, müssen Sie die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der eIDAS-Verordnung erfüllen und ihr eID-System entsprechend notifizieren lassen. Dabei sind die drei Sicherheitsniveaus niedrig, substanziell und hoch von entscheidender Bedeutung. Sie drücken das Maß an Vertrauen bzgl. der ausgewiesenen Identität der dahinterliegenden Personen aus und gehen einher mit zunehmenden Sicherheitsanforderungen, die von Ihnen bei der Identifizierung, Authentifizierung und Verwaltung der Identitäten einzuhalten sind.
Im eID-Bereich können wir Sie wie folgt unterstützen: In Form eines projektspezifischen Workshops gehen wir mit Ihnen die relevanten Prüfanforderungen durch, beantworten Ihre individuellen Fragen und bereiten Sie optimal auf eine bevorstehende Prüfung und Notifizierung vor. Im Rahmen einer GAP-Analyse bewerten wir das aktuell erreichte Sicherheitsniveau und informieren Sie darüber, wo noch Optimierungsbedarf besteht. Nach einer Dokumentenprüfung und einem Audit vor Ort bescheinigen wir Ihnen das erreichte Sicherheitsniveau. Darüber hinaus geben unsere Trainings Ihnen erste Einblicke in die Welt von eIDAS & ETSI.
Standards, nach denen wir prüfen:
eIDAS-Verordnung
Betrachtung der in Kapitel II "Elektronische Identifizierung" der eIDAS-Verordnung genannten Anforderungen.
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1502
Enthält die Mindestanforderungen an technische Spezifikationen und Verfahren für Sicherheitsniveaus elektronischer Identifizierungsmittel.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf eIDAS: Unser Training bereitet Ihre Mitarbeitenden optimal auf die Prüfungsaspekte des eIDAS Conformity Assessments vor und macht sie zu unternehmenseigenen eIDAS.PROFESSIONALs.
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Identifizierung von Optimierungsbedarf: Sie werden auf vorhandene Abweichungen und konkretes Verbesserungspotential bzgl. der eIDAS-konformen Implementierung Ihres eID-Dienstes aufmerksam und ebnen damit den Weg zu einer erfolgreichen Zertifizierung.
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Objektive Bestätigung Ihres Sicherheitsniveaus: Eine Bewertung und Bestätigung des erreichten Sicherheitsniveaus (niedrig, substanziell oder hoch) Ihres eID-Dienstes durch einen unabhängigen Dritten dient als Nachweis gegenüber Kunden und Aufsichtsstellen.
- Konformitätsbewertung als Tor zum europäischen Markt: Eine erfolgreiche Zertifizierung bildet die Grundlage für die EU-Notifizierung Ihres eID-Systems und öffnet Ihnen somit das Tor zum europäischen Markt.
Was ist eine Elektronische Identifizierung (eID)?
Elektronische Identifizierungssysteme gemäß eIDAS verfolgen das Ziel, die Identifizierung für grenzüberschreitende Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen auf europäischer Ebene erheblich zu vereinfachen. Auch Unternehmen profitieren von diesem eID-Systemen, da diese im Unternehmensumfeld eingesetzt werden können. Dies spart Zeit und Aufwand und erleichtert u.a. die Kommunikation mit den Kunden. In zahlreichen Mitgliedsstaaten wurden bereits elektronische Identifizierungssysteme eingeführt (wie beispielsweise in Deutschland die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises).
Die eIDAS Verordnung sieht eine Harmonisierung der verschiedenen nationalen eID-Systeme auf (sicherheits-) technischer Ebene vor. Die Verordnung hat das Ziel, eine Interoperabilität zwischen den Systemen herzustellen. Dies wird durch ein freiwilliges Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission gewährleistet, in dem Mitgliedsstaaten ihre nationalen Systeme notifizieren lassen können. Dabei regelt die eIDAS Verordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gegenseitige Anerkennung. Sie unterscheidet die drei Sicherheitsniveaus (Level of Assurance): „niedrig“, „substanziell“ und „hoch“.
Notifizierte eID Systeme werden grenzüberschreitend anerkannt und ermöglichen den Zugang zu nationalen Verwaltungsdienstleistungen sowohl für Bürger des Mitgliedsstaats als auch für EU-Bürger anderer Mitgliedsstaaten. Dazu muss das eingesetzte notifizierte eID-System ein gleiches oder höheres Sicherheitsniveau als das für die Verwaltungsdienstleistung geforderte aufweisen.