Werden Sie als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für die Langzeit(auf)bewahrung zur sicheren Quelle für signierte Dokumente
Möchten Sie als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Leistungen der Langzeit(auf)bewahrung signierter Dokumente anbieten, müssen Sie in der eIDAS-Verordnung festgelegte Sicherheitsanforderungen erfüllen. In diesem Rahmen ist unter anderem zu gewährleisten, dass die rechtliche Gültigkeit von qualifizierten elektronischen Signaturen, Siegeln und Zertifikaten über den Zeitraum ihrer technologischen Geltung hinaus weiterhin überprüfbar bleibt.
Wir unterstützen Sie bei der wirksamen Umsetzung der eIDAS-Verordnung: Von der Planung Ihrer Dienstleistungen über die erforderlichen Prüfungen bis hin zur Konformitätsbewertung (Zertifizierung) bekommen Sie bei uns alle Leistungen, die Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Qualifizierung (Verleihung des Qualifikationsstatus) bei Ihrer zuständigen Aufsichtsstelle – in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA) – ebnen. Diese ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List – TSL).
Sie sind bereits ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und bei Ihnen steht ein erneuter Nachweis darüber an, dass Sie die geltenden Regelungen der eIDAS-Verordnung, der ETSI-Standards und der nationalen Gesetzgebung umsetzen? Wir prüfen Ihre Prozesse und Dokumentationen und nehmen die Re-Zertifizierung vor.
Unsere Leistungen im Bereich der elektronischen Archive & Bewahrungsdienste
Standards, nach denen wir prüfen:
eIDAS-Verordnung
Artikel 34: Qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen
Artikel 40: Validierung und Bewahrung qualifizierter elektronischer Siegel
ETSI EN 319 401
Elektronische Signaturen und Infrastrukturen (ESI); Allgemeine Anforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten (Trust Service Providers)
ETSI TS 119 511
Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten für die langfristige Bewahrung von digitalen Signaturen oder allgemeinen Daten mittels Techniken der digitalen Signatur
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Europäische Anerkennung: Ihr Dienst wird in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List – TSL) aufgenommen.
- Einstieg in den europäischen Markt: Eine erfolgreiche Zertifizierung ermöglicht es Ihnen, den europäischen Binnenmarkt zu erschließen.
- Zulassung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter: Sie weisen objektiv nach, dass Sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen und werden als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter zugelassen.
Was sind elektronische Archive und Bewahrungsdienste?
Elektronische Archive sind angesichts der fortschreitenden Digitalisierung auf dem Vormarsch. Um mit der Zeit zu gehen und im Hinblick auf Aspekte wie Dokumentenmanagement, Rechteverwaltung oder Revisionssicherheit, arbeiten viele Unternehmen daran, ihre bisher in Papierform archivierten Dokumente nach und nach zu digitalisieren.
Elektronisch signierte, gesiegelte oder mit einem Zeitstempel versehene Unterlagen unterliegen jedoch anderen Alterungsprozessen als ihr papierbehaftetes Pendant. Hintergrund sind die für Signaturen, Siegel und Zertifikate eingesetzten mathematischen Algorithmen. Diese verlieren mit der Zeit ihre Eignung, was letztendlich zum Verlust des Beweiswertes führt. Daher müssen die in Signaturen, Siegeln und Zertifikaten eingesetzten Algorithmen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Anbieter von speziellen elektronischen Archiven, sogenannte Bewahrungsdienste, übernehmen dies und sorgen durch rechtzeitige Erneuerung der alternden Algorithmen für den Erhalt des Beweiswerts der signierten bzw. gesiegelten Dokumente.