Weiterbildung, die weiter bringt
Um Arbeitssuchende besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, setzt der Gesetzgeber auf eine Zulassung von Anbietern im Bereich geförderter Weiterbildung nach AZAV. Alle Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen benötigen eine Trägerzertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Manche Anbieter müssen außerdem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Als anerkannte Fachkundige Stelle bietet TÜV NORD CERT beide Zulassungen aus einer Hand an und ermöglicht überdies die Kombination mit einer Zertifizierung nach Qualitätsmanagement ISO 9001.
Wichtige Informationen zu AZAV
Am 28.02.2024 sind neue Empfehlungen des Beirats veröffentlicht worden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf
Die Änderungen beziehen sich auf FBW und AuE Maßnahmen.
Was ist neu?
Es muss nun explizit ausgewiesen werden, ob es sich um eine Präsenzmaßnahme, eine digitale (virtuelle) Maßnahme bzw. um eine kombinierte (hybride) Maßnahme handelt. Die Maßnahmeform ist nun Bestandteil auf dem Zertifikat.
Hinweise zur neuen Empfehlung
Erläuterungen zu den Maßnahmeformen
Im Maßnahmekonzept des Trägers muss schlüssig nachvollziehbar sein, in welcher Form eine Maßnahme zugelassen und durchgeführt werden soll.
Dabei ist auf eine Kongruenz in den maßnahmebetreffenden Unterlagen (Konzept, Kalkulation, Zertifikat, Informationen des Trägers an Teilnehmende wie beispielsweise Flyer, Internetpräsenz usw.) zu achten.
Die Empfehlung findet ab Inkrafttreten Anwendung für alle Maßnahmezulassungen. Bereits erteilte Zertifikate bedürfen keiner rückwirkenden Anpassungen; bei Änderungen, Verlängerungen oder Neuzulassungen nach Inkrafttreten ist die Umsetzung der Empfehlung hingegen obligatorisch.
Was kann unter den verschiedenen Maßnahmeformen – auch in Abgrenzung zum Fernunterricht – verstanden werden?
Präsenzmaßnahme:
Eine Maßnahme, an der die Teilnehmenden und das Lehrpersonal/der Coach des Trägers gleichzeitig an einem bestimmten Ort (am Standort des Trägers, ggf. auch eines temporären) physisch zusammenkommen.
Digitale (virtuelle) Maßnahme:
Diese Maßnahmeform wird ausschließlich in digitaler (virtueller) Form durchgeführt. Die Teilnehmenden und die Lehrkraft/der Coach kommen nicht an einem Ort physisch zusammen. Mit Hilfe einer interaktiven bzw. audiovisuellen Plattform werden alle Teilnehmenden und die Lehrkraft/der Coach in einem virtuellen Raum vernetzt. Während der gesamten Dauer wird der Unterricht/die Maßnahme von der Lehrkraft/dem Coach durchgeführt. Es erfolgt ein synchroner Informationsaustausch. Ein unmittelbares Feedback und ein sofortiger Austausch sowie Gruppen -und Projektarbeit sind möglich; es gibt eine soziale Interaktion.
Kombinierte (hybride) Maßnahme:
Bei dieser Maßnahmeform handelt es sich um eine Verknüpfung aus klassischer Präsenzmaßnahme und digitaler Maßnahme in unterschiedlichen konzeptionellen Ausgestaltungen. So können beispiels-weise ausgewiesene Teile in Präsenzform stattfinden, andere digital (virtuell). Möglich sind u. a. auch Maßnahmen, die grundsätzlich auf Präsenz ausgerichtet sind, es aber einem Teil der Teilnehmenden grundsätzlich oder bei Bedarf ermöglicht wird, sich mithilfe digitaler Medien zuzuschalten. Analog zu den bereits beschriebenen Maßnahmeformen wird der Unterricht/ die Maßnahme während der gesamten Dauer von der Lehrkraft/dem Coach durchgeführt; es wird ein synchroner Informationsaustausch sichergestellt.
Abgrenzung zum Fernunterricht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG):
Fernunterricht ist zulassungspflichtig durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Der § 1 Abs.1 des FernUSG regelt die Anforderungen an und die Ausgestaltung von Fernunterricht. Der Website der ZFU sind weiterführende Informationen in Abgrenzung zu den in dieser Empfehlung beschriebenen Maßnahmeformen zu entnehmen (www.zfu.de).“
Wir bitten Sie darum die neuen Vorgaben bei Einreichung von Maßnahmezulassungen entsprechend umzusetzen.
seit dem 01.01.2023 erfolgt die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich Versicherter elektronisch (eAU). Infolgedessen kam es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu Nachfragen zur Umsetzung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Um die offenen Fragen zum Umgang mit dem eAU-Verfahren zu beantworten, wurde von der BA beschlossen, über das Portal der BA an geeigneter Stelle zu informieren. Entsprechendes Informationsschreiben finden Sie hier (erstes Dokument auf der Seite).
Die neuen B-DKS sind auf der Homepage der BA veröffentlicht
Am 01.07.2024 wurde der neue B-DKS veröffentlicht
Die neuen Empfehlungen des Beirats wurden am 10.09.2024 veröffentlicht
Neu aufgenommen wurden die im Beirat beschlossenen Empfehlungen zu §16k SGB II.
Alle Änderungen wurden in der Empfehlung rot gekennzeichnet.
Vorteile der AZAV-Zulassung
- Die erfolgreiche Zertifizierung gilt als Zulassung und ist somit unabdingbare Voraussetzung für eine Teilnahme am Markt für Arbeitsförderung, der unter die Regelungen des SGB III fällt.
- Zusätzlich ergeben sich im Rahmen der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems Effizienzgewinne durch eine professionelle Ausgestaltung und Optimierung von Prozessen.
- Ein detailliertes Rückmeldegespräch zeigt weitere Verbesserungspotenziale auf
Fragen und Antworten rund um AZAV
Bildungsmaßnahmen, die über die Bundesagentur gefördert werden, können über die Zulassung angeboten werden. Darüber hinaus ist die Zulassung bei Ausschreibungen und Gutscheinverfahren relevant.
Weiterhin dient die AZAV Zulassung im Bereich des Qualifizierungs- und Chancengesetzes dazu unternehmensinterne Weiterbildungen vorzunehmen.
Die Trägerzulassung ist maximal fünf Jahre lang gültig, die Maßnahmenzulassung dagegen drei Jahre.
- Aktivierung und berufliche Eingliederung (FB1)
- Private Arbeitsvermittlung (FB 2)
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung (FB 3)
- Berufliche Weiterbildung (FB 4)
- Transfergesellschaften (FB 5)
- Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen (z.B. Berufsbildungsbereiche der anerkannten Werkstätten) (FB 6)
Bei einer Maßnahmezulassung ist in der Regel keine Prüfung vor Ort nötig. Der Kunde reicht alle für die Zulassung geforderten Dokumente und Nachweise ein und im Büro werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Für die Vorbereitung der Maßnahmenzulassung werden Ihnen von uns die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Sie durch Ihre eigenen Nachweise ergänzen müssen. Wichtig: Zu beachten sind die Bundesdurchschnittskostenansätze bei der Ermittlung der Kosten für die Maßnahme.
- DIN EN ISO 9001:2015
- ISO 21001
Generell wird der Auditaufwand für eine Trägerzulassung bestimmt durch das Dokument IAF-MD-5 (Dokument DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle).
Die Trägerzulassung beginnt mit einem Zulassungsantrag. Hier wird im Rahmen einer Dokumentenprüfung bewertet, ob ein System zur Sicherung der Qualität nach §178 Nr.4 SGB III vorliegt. Anschließend erfolgt ein Audit, das beim Kunden stattfindet. Dort wird die Infrastruktur, die formalen Voraussetzungen des Trägers, das Verfahren und notwendige Unterlagen geprüft. Ist dies erfolgreich geschehen, so findet die Trägerzulassung statt. Jährliche Wiederholungsaudits werden angesetzt, die nach der Zulassung vor Ort durchgeführt werden.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Zulassung, Kostenzustimmung, Beirat und B-DKS auch weitere nützliche Hintergrundinformationen sowie einen Kurzfilm zum Zulassungsverfahren. Klicken Sie den Link an.
Die Kosten für die Maßnahmenzulassung sind von drei Faktoren abhängig:
- Anzahl und Ähnlichkeit der Maßnahme
- Anzahl der Fachbereiche
- Die Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung des Bundesdurchschnittskostenansatzes
Eine Maßnahmenzulassung ist immer dann notwendig, wenn die anzubietende Maßnahme über einen Vermittlungs- oder Bildungsgutschein abgerechnet werden. Bei Ausschreibungsverfahren ist sie dagegen nicht notwendig.
Unser Know-how für Ihren Erfolg
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet.
Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.
Der Weg zum Zertifikat
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