Die Verkehrswende ist ein Aspekt der Energiewende auf dem Weg zu einem nachhaltigen Klimaschutz mit deutlicher Reduktion des Treibhausgasausstoßes.
Auf dem Weg derzeit lokal emissionsfreie Fahrzeuge bis hin zu der komplett klimaneutralen Mobilität stellt das Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität (IFM) mit entsprechenden Prüfverfahren das Vertrauen in neue Technologien her, welches die Hersteller sowei Nutzerinnen und Nutzer seit Jahrzehnten von der Fahrzeugtechnik gewohnt sind.
Elektromobilität versteht sich in seinen vielfältigsten Formen:
- Plug-In Hybride (mit oder ohne Range Extender)
- Batterieelektrische Fahrzeuge
- Brennstoffzellen Fahrzeuge
Jede dieser Antriebstechnologien bedeutet neue Anforderungen bezüglich
- elektrische Sicherheit,
- funktionale Sicherheit,
- zulassungsrelevante Aspekte für das Inverkehrbringen auf internationalen Märkten,
- Anforderungs-/ Homologationsmanagement in komplexen Regelwerken.
Das IFM bietet ein umfassendes Leistungspaket an, welches die aus den Anforderungen abzuleitenden Herausforderungen in der Entwicklung, der Produktion und der Wartung abdeckt.
Leistungen im Überblick
- Batterieelektrische Fahrzeuge & Hochvolt-Komponenten
- Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und Wasserstoff-Komponenten
- Hybridfahrzeuge
- Energiespeichersysteme
- Parameterermittlung (Antrieb)
- Elektrische Sicherheit & Batterieprüfung
- H2 Sicherheit
- AVAS
- Retrofitting / Umrüstung
- Synthetische Kraftstoffe und e-fuels
Batterieelektrische Fahrzeuge & Hochvolt-Komponenten
Batterieelektrische Fahrzeuge werden ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben. Die Energie zum Vortrieb ist in der Traktionsbatterie gespeichert und kann je nach Fahrzeugausstattung extern über Wechsel- und Gleichstrom aufgeladen werden.
Zur Prüfung von Fahrzeugen und Systemen gemäß länderspezifischer Marktanforderungen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an:
- Prüfung umgerüsteter Fahrzeuge im Einzelgenehmigungsverfahren gemäß VdTÜV MB 764
- Prüfungen der Anforderungen an die elektrische Sicherheit
- Durchführung von Reichweiten- und Verbrauchsmessungen
- Ermittlung der Motorleistung
- Prüfung der Geräuschemissionen (Fahrgeräusch, AVAS)
Vor dem Hintergrund einer zulassungsfähigen Lösung erarbeiten unsere Expertinnen und Experten mit Ihnen Konzepte, um die Nachhaltigkeit Ihrer Produkte sicherzustellen und marktseitige Anforderungen zu erfüllen. Dies kann beispielsweise über baugleiche Austauschbatterien oder gar Produktaufwertung für Bestandsfahrzeuge erfolgen.
Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge & Wasserstoff-Komponenten
Wasserstoff kann sowohl als Energieträger im Verbrennungsmotor als auch in der Umwandlung mittels Brennstoffzelle in Kraftfahrzeugen Anwendung finden.
Brennstoffzellenfahrzeuge weisen komplexe Anforderungen an das Energiespeichersystem auf, da eine Hochvoltbatterie sowie ein Druck- oder Flüssiggasspeichersystem für den gespeicherten Wasserstoff (H2) verbaut sind. Zusätzlich zu den Anforderungen an die elektrische Sicherheit existieren umfassende gesetzliche Vorgaben, die das Wasserstoffsystem als Einzelsystem und im verbauten Zustand im Fahrzeug als Gesamtsystem erfüllen muss.
Damit Wasserstoffkomponenten, -systeme und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen betrieben werden dürfen, bedarf es einer Prüfung und Begutachtung durch unabhängige Dritte.
TÜV NORD bietet als benannter Technischer Dienst mit langjähriger Erfahrung unter anderem an:
- Prüfung umgerüsteter Fahrzeuge im Einzelgenehmigungsverfahren gemäß VdTÜV MB 766
- Prüfung von Klein- und Großserien im Zuge einer Ein- oder Mehrstufen-Typgenehmigung
- Prüfung und Homologation von H2-führenden Komponenten und Systemen gemäß:
- ECE-Regelung Nr. 134
- Verordnung (EU) 2021/535