Sie führen eine KFZ-Werkstatt oder ein Autohaus und möchten ein Prüfstützpunkt werden?
Dann sind Sie bei TÜV NORD Mobilität genau richtig!
Was ist überhaupt ein Prüfstützpunkt?
Ein Prüfstützpunkt kann ein Autohaus oder eine Werkstatt werden.
Hier werden regelmäßige Fahrzeugprüfungen nach § 29 durchgeführt.
Welche Untersuchungsstellen gibt es für Autohäuser und Werkstätten?
Für Autohäuser und Werkstätten gibt es die Möglichkeit, entweder ein
-
Prüfstützpunkt zu werden oder einen
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Prüfplatz zur Verfügung zu stellen.
Prüfstützpunkt
- Vertrag wird mit einem Prüfdienstleister wie TÜV NORD Mobilität geschlossen
- Es ist eine Nutzungsvergütung möglich
- Die Prüfmittelnachweise (Protokolle) werden bei der Prüfortverwaltung gespeichert
- Ein Handwerkskammer-Eintrag oder ein Meisterbrief ist erforderlich
Definition lt. Anlage VIIId zur StVZO:
An Prüfstützpunkten werden unter Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kraftfahrzeugwerkstatt oder eines entsprechenden Fachbetriebs, dazu zählen auch Kraftfahrzeugwerkstätten zur Betreuung eines Fuhrparks, der entsprechend Nummer 2.2 der Anlage VIIIc geeignet und rechtlich befugt ist, festgestellte Mängel nach Maßgabe von Nummer 3.1.4.5 der Anlage VIII zu beheben, HU und/oder SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP durchgeführt.
Prüfplatz
- Vertrag wird mit einem Prüfdienstleister wie TÜV NORD Mobilität geschlossen
- Es ist eine Nutzungsvergütung möglich
- Die Prüfmittelnachweise (Protokolle) werden bei der Prüfortverwaltung gespeichert
- Ein Handwerkskammer-Eintrag oder ein Meisterbrief ist nicht erforderlich
- Beispiele: Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Fahrzeuge eine Straßenzulassung bis 40 km/h haben; Betriebe mit eigenem Fuhrpark
Definition lt. Anlage VIIId zu StVZO:
Auf Prüfplätzen dürfen nur Fahrzeuge des eigenen Fuhrparks, dazu zählen alle Fahrzeuge eines Halters oder Betreibers, oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit Vmax/zul≤ 40 km/h untersucht und/oder geprüft werden.
Welche Anforderungen werden an das Gebäude und Gründstück gestellt, um ein Prüfstützpunkt zu sein?
Das Gebäude muss geeignet und ausreichend bemessen sein, damit die Fahrzeuge, die dort geprüft werden sollen, verordnungskonform geprüft werden können.
Zu beachten sind dabei:
- Einfahrtshöhe
- geeignete Einrichtungen zum Freiheben der Achsen (z.B. Grube mit Heber für LKW oder eine Hebebühne für PKW und Transporter)
- passende Freifläche für die zu prüfenden Fahrzeuge, um ggf. Bremsversuche oder Probe- und Konditionierungsfahrten auf dem Grundstück durchführen zu können (der öffentliche Verkehrsraum darf dabei nicht gefährdet werden)
Was ist eine Konditionierungsfahrt?
Mit einer Konditionierungsfahrt bei mindestens 8 km/h werden die elektronischen Sicherheits-Assistenzsysteme für die Prüfung aktiviert.
Welche Verträge brauche ich als Prüfstützpunkt?
- Es muss ein Vertrag über die Nutzung und Gestellung der Prüfmittel bzw. Räumlichkeiten mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, wie dem TÜV NORD, vorliegen.
- Zu allen eingesetzten Prüfmitteln sind gültige Prüfprotokolle über die Kalibrierung(en) und Stückprüfung(en) der eingesetzten Messwerkzeuge und Messgeräte vorzuhalten.
- Der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein bzw. muss die Voraussetzung für einen Eintrag in die Handwerksrolle erfüllen.
Wie muss mein Prüfstützpunkt mindestens ausgestattet sein?
Die baulichen Anforderungen an Prüfstützpunkte und Prüfgeräte, die bei Prüfstützpunkten vorhanden sein müssen um die HU, AU, AUK, SP und GAP/GSP durchführen zu können, sind in der Anlage VIIId StVZO aufgelistet.
Folgende Einrichtungen müssen vorhanden sein:
- ein stückgeprüfter und kalibrierter ortsfester Bremsprüfstand (BPS)
- ein stückgeprüfter Scheinwerfereinstellplatz
- ein kalibriertes Scheinwerfereinstellgerät
- eine Grube, Hebebühne oder Rampe mit ausreichender Länge und Beleuchtung sowie eine Einrichtung zum Anheben der Achsen oder Spieldetektoren
TÜV NORD Mobilität - Was wir für Sie in Ihrem Hause prüfen können
Unsere Qualifikationen für Ihr Autohaus oder Ihre Werkstatt
Folgende amtliche Untersuchungen können wir bei Ihnen im Haus prüfen:
- Hauptuntersuchung nach §29 StVZO (mit und ohne Abgasanteil)
- Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO
- Änderungsabnahmen gemäß §19 (3) StVZO
- Oldtimerbegutachtungen nach §23 StVZO
- Gasanlagenprüfungen (GWP / GAP / GSP)
- § 5 FZV (Mängelkarte Polizei)
- 9. AusnVO zur StVO (Tempo 100 im Anhängerbetrieb)
- § 13 FZV (Änderung der Fahrzeugpapiere)
- Verlängerung der Bescheinigungen ADR und CEMT
Zusätzlich kann - je nach Ausstattung der Untersuchungsstelle und Scope (= Umfang der Prüfungen) - der Technische Dienst von TÜV NORD Mobilität an der Untersuchungsstelle tätig werden (Bsp.: Fahrzeugaufbauten, Mehrstufengenehmigungen bei Wohnmobilen, etc.).
Welche Geräte können von unseren TÜV NORD-Prüfern mitgebracht werden?
- geeichtes AU-Gerät für Diesel und/oder Benzin
- schreibendes Bremsmessgerät
- Prüfwerkzeuge und Prüfgeräte für Druckluftbremsanlagen
- Schließkraftmessgerät zur Messung der Türschließkraft (BUS)
- Prüfgerät zur Funktionsprüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern
- Prüfgerät für die elektrischen Verbindungseinrichtungen zwischen Kraftfahrzeug und Anhänger
- Bandmaß (<20 m), Stoppuhr
- Prüflehren für die Überprüfung von Zug-Ösen und Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen, Kupplungskugeln
Welche Vorteile hat ein Prüfstützpunkt?
- keine Wartezeit und keine Fahrzeit - der TÜV NORD-Prüfer kommt in Ihren Betrieb und kann die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen bei Ihnen durchführen
- mehr Aufträge durch potentiell anfallende Mangelbeseitigung an Fahrzeugen
- mehr Kundenbindung durch Erweiterung des Dienstleistungsportfolios
Als Ansprechpartner bei Fragen rund um Thema Prüfstützpunkte und zu den Länderspezifischen Besonderheiten stehen Ihnen unsere TÜV NORD-Regionalleitungen gerne zur Verfügung. Sie sind für Sie der zentrale Ansprechpartner.
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