Neues Gewährleistungsrecht bei Autohändlern - TÜV NORD bietet Ihnen mit dem Verkaufsgutachten die rechtssichere Grundlage
Der einfache Vermerk im Kaufvertrag „Fahrzeug ist nicht unfallfrei“ reicht beim Verbrauchsgüterkauf zukünftig nicht mehr aus.
Es muss seit dem 01.01.2022 unter anderem der optische und technische Zustand von Fahrzeugen (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) den Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden.
Wir haben für Sie als unser Autohaus- und Werkstattpartner die Lösung parat: Das TÜV NORD Verkaufsgutachten.
Erfahren Sie im Interview mit dem fachlichen Leiter von TÜV NORD Autoservice GmbH, Dennis Zittlau, welche Vorteile dieser Service für Sie bietet.
Änderungen im neuen Kaufrecht seit 2022
Von 6 auf 12 Monate Gewährleistungspflicht
Von zentraler Bedeutung für den Handel ist die Verlängerung der Beweislastumkehr. Hier geht man davon aus, dass Mängel, die vom Käufer während des definierten Zeitraums entdeckt werden, schon beim Kauf des Produkts vorhanden waren und sich somit der Verkäufer um die Behebung kümmern muss.
Bislang konnte der Händler das schon nach einem halben Jahr abwehren - künftig erst nach 12 Monaten. Gerade bei einem Gebrauchtwagenkauf muss also sehr klar im Kaufvertrag geregelt werden, welche Mängel bereits bekannt sind. Denn ein Mangel bei einem Pkw kann schnell mal in die Tausende Euro gehen.
Der bürokratische Aufwand für Händler ist seit 2022 deutlich erhöht
Auch die Bürokratie und der damit verbundene Papieraufwand haben deutlich zugenommen.
„Eine Garantieerklärung ist dem Verbraucher künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.“ Aus dieser muss deutlich hervorgehen, dass die Garantie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten besteht und die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist.
Von erheblicher Relevanz ist die Frage, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte. Der einfache Vermerk im Kaufvertrag „Fahrzeug ist nicht unfallfrei“ reicht beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr aus.
Nach neuem Kaufrecht muss „die Sache sowohl subjektiv als auch objektiv mangelfrei sein“. Damit ist gemeint, dass der objektive Mangel auf den subjektiven Mangel durchschlägt.
Die Lösung für unsere B2B-Kunden - TÜV NORD Verkaufsgutachten
Das TÜV NORD Verkaufsgutachten bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde.
Ihre Vorteile:
- Abgleich der Serien-, Sonder-, und Zusatzausstattung
- Erstellung von Ansichts- und Schadensbildern
- Definition der Schäden ohne monetäre Darstellung
- Dokumentation durch Protokoll des Fehlerspeichers und der Softwarestände
- Dokumentation des vorvertraglichen Zustands im Sinne des Kaufrechts
- Optionale Erweiterung der Übersichtsbilder für vertriebliche Zwecke (Kostenerweiterung)
Warum sollten Sie als Autohaus ein TÜV NORD Verkaufsgutachten beauftragen?
Sie erhalten ein neutrales Verkaufsgutachten, mit dem sich alle Beteiligten absichern können. TÜV NORD unterstützt hierbei die Autohäuser bei der aufwändigen und schweren Aufgabe, ein Fahrzeuggutachten für den Verkauf zu erstellen, dass rechtssicher ist.
TÜV NORD hat Fachleute mit der Expertise über sämtliche Fahrzeughersteller. Somit kann das Autohaus auch fremde Fahrzeugmarken bedenkenlos weiterverkaufen.
Software-Updates in der Bordelektronik können zum Sachmangel führen
Mit dem Gesetz traten noch weitere Punkte in Kraft, die das Verhältnis von Verkäufer – Käufer beeinflussen. Die Herausforderung ist, dass es viele verschiedene Produktgruppen umfasst. Sämtliche Regelungen rund um die sogenannten "digitalen Elemente" betreffen auch den Gebrauchtwagen, obwohl der Gesetzgeber hier ganz andere Waren und Dienstleistungen im Blick hatte.
Dadurch können auch Software-Updates zu einem Sachmangel führen. Für kleinere Gebrauchtwagenhändler sind die möglichen Konsequenzen schwer zu kalkulieren. Hier könnte es jedoch einen Ausweg geben, indem die Verkäufer diese Update-Pflicht aus der Gewährleistung ausschließen.
Was leistet das TÜV NORD Verkaufsgutachten und was beinhaltet es?
- 17 definierte Prüfungen
- Fotodokumentation
- Einhaltung des Kaufrechts im B2C Segment
- Unabhängige Bewertung des Fahrzeugs
- Vertriebliche Nutzung der Bilder und des Gutachtens in der Vermarktung
Ablauf und Datenaufnahme des Verkaufsgutachtens
Im Auftrag des Kunden erfolgt eine Besichtigung durch unseren TÜV NORD Sachverständigen vor dem Verkauf des Fahrzeuges an einen potentiellen Kunden. Hierbei handelt es sich um ein Gutachten zur Dokumentation des vorvertraglichen Zustands.
In der Datenaufnahme werden sämtliche Schäden mit entsprechenden Bildmaterial zugeordnet. Dies ermöglicht (mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift) eine gesteuerte Information an den potentiellen Käufer.
Die Schäden werden ohne monetäre Werte dokumentiert. Zusätzlich enthält das Gutachten definierte Ansichtsbilder, die auf Ihren Kundenwunsch erweitert werden können.
Die Sachverständige oder der Sachverständige untersucht das Fahrzeug zu den nachfolgenden Punkten:
- Identifizierung: Erfassung FIN, Kennzeichen, Kilometerstand, Zulassungsdatum, Modellbeschreibung, Motorisierung
- Ausstattung: Vollständigkeitsprüfung Serien-, Zusatz- und Sonderausstattung
- Ermittlung zusätzlicher sichtbarer Änderungen am Fahrzeug (z.B. Tuning)
- Fahrzeugkarosserie: Sichtprüfung der Karosserie nach Dellen/Beulen, Kratzern, sonstigen Lackbeschädigungen, Glasschäden sowie bestehender und behobener Schäden
- Lackschichtdickenmessungen pro Bauteil
- Bereifung: Sichtprüfung montierter und zusätzlicher Bereifung und Felgen
- Prüfung von Bordwerkzeug auf Vollständigkeit
- Sichtprüfung der Innenausstattung nach Vollständigkeit, Beschädigungen und Verschmutzungen
- Sichtprüfung Motor, Getriebe, Antriebsstrang, Sichtprüfung Abgasanlage und Verkleidungsteile
- Fahrwerk und Unterboden: Sichtprüfung nach Beschädigungen und Undichtigkeiten
- Sichtprüfung der Bremsanlage nach Verschleiß und/oder Beschädigung
- Funktionscheck: Motorlauf, Getriebecheck, Funktionscheck Schalt- und Kontrollelemente und der Innenausstattung (Navigationsgerät, Klimaanlage, Standheizung, etc.)
- Probefahrt/Probelauf: Durchführung einer kurzen Erprobung auf dem Betriebsgelände zur Ermittlung offenkundiger Funktionsstörungen oder akustischer Auffälligkeiten (z.B. Zweimassenschwungrad)
- Unsere TÜV NORD Sachverständigen nutzen alle Möglichkeiten, um eventuelle Vorschäden festzustellen und zu beschreiben
- Der Fehlerspeicher des Fahrzeugs wird durch das Autohaus ausgelesen bzw. zur Verfügung gestellt
- Der Softwarestand der Steuergeräte wird durch das Autohaus ausgelesen bzw. zur Verfügung gestellt
Wann ist ein Verkaufsgutachten notwendig?
Wenn ein Gebrauchtwagen verkauft wird.
Mit dem neuen Kaufrecht haben sich die rechtlichen Anforderungen an die Verkaufsprozesse von Händlern spürbar erhöht. Unter anderem muss seitdem der optische und technische Zustand von Fahrzeugen (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden.
Ein Service, der Ihnen hier Sicherheit bietet, ist das TÜV NORD Verkaufsgutachten. Dieses bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde.
Was kostet ein TÜV NORD Verkaufsgutachten?
Das TÜV NORD Verkaufsgutachten kostet 95 Euro netto.
Wie beauftrage ich ein Verkaufsgutachten?
Die Beauftragung erfolgt via
- persönlicher Beauftragung
- E-Mail oder
- Telefon unter der kostenfreien Service-Tel. Nr. 0800 80 69 600.
In den Autohäusern kann die Beauftragung auch via Prozesskette der Produktivsysteme oder internen Kommunikationswegen durchgeführt werden.
Welche Änderungen müssen ab dem 01. Januar 2022 im Kaufrecht beachtet werden?
Die wichtigste Änderung betrifft den Mangelbegriff § 434 im BGB. Hier ist geregelt, unter welchen Umständen eine Sache als mangelhaft zu betrachten ist. Vor Abschluss eines Kaufvertrages muss auf alle Abweichungen hingewiesen werden. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, hat der Kunde im Nachgang Ansprüche, die er gegen den Verkäufer geltend machen kann.
Kann die Gewährleistung durch einen Händler ausgeschlossen werden?
Die Gewährleistung kann keinesfalls ausgeschlossen werden. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und hat immer eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Dieses gilt für Neu- und Gebrauchtwagen.
Wann liegt ein Sachmangel nach neuem Kaufrecht vor?
Nach der Neuregelung des § 434 BGB muss ein Gebrauchtwagen allen objektiven und subjektiven Anforderungen entsprechen. Unter einer subjektiven Anforderung versteht man eine vereinbarte Beschaffenheit, die für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Dazu zählen z.B. eine funktionsfähige Klimaanlage und der dazugehörige beschriebene Dachgepäckträger. Die objektiven Anforderungen sind erfüllt, wenn das Fahrzeug für die übliche Verwendung geeignet ist. Unter anderem muss der optische und technische Zustand des Fahrzeuges (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) dem potentiellen Käufer vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden. Ist nicht alles ausreichend beschrieben kann im Nachgang durch den Käufer eine Sachmangelhaftung entstehen.
Verkaufsgutachten anfragen
Tel.: 0800 80 69 600
SchadencenterSWGFB@tuev-nord.de