Beschreibung
04.02. - 05.02.2025 | Hamburg
Symposium Anlagensicherung
Mit dem Symposium Anlagensicherung trägt TÜV NORD zur Weiterentwicklung des hohen Niveaus der Anlagensicherung der kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland bei. Ausgehend von den erfolgreichen Veranstaltungen in den letzten Jahren haben wir das Themenspektrum erweitert. Aufgrund des großen Interesses an der Veranstaltung sind wir erneut an einem Veranstaltungsort im Herzen Hamburgs. Für das Symposium 2025 haben wir wieder praxisrelevante Themen für Sie zusammengestellt.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich während unseres zweitägigen Symposiums vom 4. - 5. Februar 2025 über aktuelle Entwicklungen zu informieren, sich mit Branchenkollegen, Behördenvertretern sowie den TÜV NORD-Sachverständigen auszutauschen, bestehende Kontakte zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen. Freuen Sie sich auch auf eine tolle Abendveranstaltung.
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation.
Veranstaltungstermine und -orte
Di. 04.02— Mi. 05.02.2025
Empire Riverside Hotel (Hamburg)
Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg
880,60 € inkl. USt (740,00 € zzgl. USt) pro Person
Clarissa Hörnke-Dobrick
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg
+49 40 8557-2920
Fax
: +49 40 8557-2958
Weitere Informationen
Programmablauf 04.02.2025
12.30 Uhr
Imbiss & Registration im Foyer
TÜV NORD Akademie
13.30 Uhr
Begrüßung und Einleitung in das Thema
Dr. Hans Koopman, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG
Block 1: „Einführung und Bedrohungen“ Moderation: Kathy Reichel, BASE
13.45 Uhr
Neues vom Regelwerk
Der Vortrag gibt einen aktuellen Überblick über laufende und geplante Arbeiten und Änderungen am Regelwerk zur Nuklearen Sicherung. Besondere Schwerpunkte des Vortrags sind aktuelle Herausforderungen wie z.B. Drohnen, Künstliche Intelligenz und Krieg oder kriegerische Auseinandersetzungen.
Dr. Edgar Mergel, BMUV
14.15 Uhr
State Actor
The constantly changing nature of today‘s threats requires constant adaptation. This applies also to the safety and security of civilian nuclear installations. Nuclear installations and energy infrastructure became an object and target of aggression and occupation. We have nuclear facilities in the middle of an ongoing war. How to discourage potential future attacks on civilian nuclear installations? Are the existing legal and political norms and commitments sufficient?
Klemen Polak, Government Slowenien
14.45 Uhr
Nationale Wirtschaftsschutzstrategie
In der aktuellen geopolitisch und geoökonomisch angespannten Lage steigt die Komplexität der Bedrohungen auch für Unternehmen und Forschungseinrichtungen weltweit zunehmend an. Die Bundesregierung erarbeitet mit der Initiative Wirtschaftsschutz daher in Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie eine „Nationale Wirtschaftsschutzstrategie“.
Holger Köster, HERSA Security GmbH & Co. KG, RA Dr. Berthold Stoppelkamp, BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
15.15 Uhr
Kaffeepause im Foyer
Block 2: „IT-Secruity“ Moderation: Kathy Reichel, BASE
15.45 Uhr
Hacked. History can be a great advisor – Cyber-Attacke auf die OASE-Gruppe
Der Vortrag beschreibt den Cyberangriff auf OASE am 29.10.2022 aus Sicht eines Betroffenen, die unmittelbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und die langfristigen Strategien zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Sie beleuchtet die Herausforderungen und Lehren aus dem Angriff und stellt das neue IT-Sicherheitskonzept vor. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit auf dieses reale Bedrohungsszenario zu schärfen und die Bedeutung notwendiger Investitionen hervorzuheben.
Michael Koch, CEO, Oase GmbH
16.15 Uhr
Einfluss von KI auf die Cyberbedrohungslandschaft
Die rasante Entwicklung von Large Language Models (LLMs) hat in der Öffentlichkeit neue Diskussionen über künstliche Intelligenz (KI) ausgelöst. Dieser Vortrag befasst sich mit der Frage, wie KI die Cyberbedrohungslandschaft verändert. LLMs senken nicht nur die Eintrittsbarrieren, sondern beschleunigen auch das Tempo und die Raffinesse bösartiger Aktivitäten, insbesondere im Bereich Social Engineering und Schadcodeerstellung – doch auch Verteidiger profitieren von KI-Anwendungen. Die Antwort auf die dynamische Bedrohungslage muss ein proaktiver Ansatz für die Cybersicherheit sein. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehören die Stärkung des Patch-Managements, die Verbesserung des Schutzes vor Social Engineering und die Nutzung von KI zur robusten Abwehr von Bedrohungen
BSI
16:45 Uhr
Verschlüsselte und quantensichere Kommunikation
Henning Schiel, PATERO GmbH
17.15 Uhr
Cybersecurity für Industrie 4.0 nach dem internationalen Standard IEC62443
Die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung industrieller Systeme im Rahmen von Industrie 4.0 erhöht die Angriffsfläche für Cyberbedrohungen. Der internationale Standard IEC 62443 bietet ein umfassendes und praxisorientiertes Rahmenwerk zur Absicherung industrieller Automatisierungssysteme auch im Hinblick auf die Europäische Gesetzgebung wie NIS2.0, Radio Equipment Directive (RED) oder den Cyber Resilience Act (CRA). Ziel ist es, Cyberrisiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu minimieren, indem technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen integriert werden. Der Standard adressiert sowohl Hersteller, Integratoren als auch Betreiber und stellt spezifische Anforderungen für unterschiedliche Akteure bereit. Mit seiner strukturierten Herangehensweise an Risikoanalyse, Sicherheitsarchitektur und kontinuierliches Monitoring leistet IEC 62443 einen essenziellen Beitrag zur Resilienz industrieller Systeme und zur Wahrung von Datenintegrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit in einer vernetzten Produktionsumgebung.
Gerald Krebs, Product and Sales Management for Cybersecurity, TÜV Informationstechnik GmbH TÜV NORD GROUP
17.45 - 18:00 Uhr
Diskussionsrunde und Zusammenfassung des Tages
19.00 - 22:30 Uhr
Abendveranstaltung
Programmablauf 05.02.2025
Block 3: „Evaluierung und Umsetzung neuer SEWD-Regelwerke“ Moderation: Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hamburg
9.00 Uhr
Radikalisierung im digitalen Zeitalter
Dr. Dominic Kudlacek, HS-Bremerhaven (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.)
9.30 Uhr
Neue Regelwerkstruktur IT
Eine Genehmigung nach den §§ 6 und 7 AtG darf u.a. nur erteilt werden, wenn der erforderliche Schutz gegen SEWD gewährleistet ist. Dies umfasst auch den Aspekt der IT-Sicherheit. Das bestehende SEWD-IT Regelwerk stammt aus dem Jahr 2013 und orientiert sich v.a. an der Struktur der Leittechnik eines KKW. Vor diesem Hintergrund wird das Regelwerk aktuell von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Im Rahmen des Vortrags wird der aktuelle Stand der Arbeiten vorgestellt.
Benjamin Brück, Bundesministerum für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
10.00 Uhr
SisoraSt aus Sicht der Betreiber
Die SEWD-Richtlinie SisoraSt, Rev. 2.0, umfasst seit Mitte 2022 auch Lagerhallen an den KKW-Standorten, die nach §12 StrlSchG zu genehmigen sind. Für Genehmigungsverfahren zur Errichtung dieser Lagerhallen hat sich die PreussenElektra frühzeitig entschieden, den Nachweis des erforderlichen Schutzes gegen SEWD auf Basis der SisoraSt (Entwurf) zu erbringen. Es werden die Bestimmung der Sicherungsstufe und Ermittlung und Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen hergeleitet und vorgestellt.
Dr. Heinrich Harke, PreussenElektra
10.30 Uhr
Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe / Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der SEWD-Richtlinie
Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Umgang mit diesem Thema bei der Genehmigungspraxis und konkretisiert an prototypischen Fallbeispielen konkrete Herausforderungen und Lösungsansätze. In einem letzten Schritt werden ergänzend die Schnittstellen beim Zusammenspiel des Schutzes von Kernbrennstoffen mit den SEWD-Richtlinien SisoraSt und SisoraK beleuchtet und wesentliche Erkenntnisse aus der Praxis geteilt.
Silvio Kalauka, TÜV SÜD
11.00 Uhr
Kaffeepause im Foyer
Block 4: „Informationstechnik“ Moderation: Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hamburg
11.30 Uhr
Aufsuchen und Erkennen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
Der Einsatz von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen USBV soll im Wesentlichen eine allgemeine Verunsicherung schaffen. Insbesondere soll dem Staat und seinen Organen eine gewisse Ohnmacht sowie seine Handlungsfähigkeit vor Augen geführt werden. Das Aufsuchen und Erkennen von USBV folgt nicht der Identifizierung durch Ab- oder Anwesenheit von Merkmalen. Die Identifizierung erfolgt vielmehr aufgrund des Zusammenspiels verschiedener Faktoren, die für den Einsatz einer USBV an einem bestimmten Ort sprechen.
Markus Fricke, Sprengschule Dresden
12.00 Uhr
Der Entschärfungsdienst der Bundespolizei
Sprengstoffanschläge halten die Medien regelmäßig in Atem. Gesprengte Fahrkartenautomaten, Geldautomaten oder gar Hauseingänge resultieren in der Polizei in einem wachsenden Bedarf an entsprechender Expertise. Wir erläutern daher die konkreten Aufgaben des Entschärfungsdienstes der Bundespolizei als Schnittstelle im gesamten Bundesgebiet. Hierzu geben wir Einblicke in die Struktur und einzigartige Position unserer Dienststelle im Hinblick auf Aus- und Fortbildung von Entschärfern in Deutschland und Europa.
Polizeioberrat Bastian Lamers, Bundespolizei
ORR Dr. Philipp Rinklin, Wiss. Mitarbeiter d. Entschärferschule, Entschärfungsdienst der Bundespolizei
12.30 Uhr
Detektion von Sprengstoffen
Im Sicherheitsbereich werden portable Sensoren mit Ergebnisanzeige in Echtzeit bislang überwiegend in der Metalldetektion eingesetzt, insbesondere für das Auffinden von versteckten Messern und Schusswaffen. Für die Detektion von Sprengstoffspuren werden hingegen Geräte eingesetzt, die mit zahlreichen technischen und funktionalen Nachteilen behaftet sind. Der Vortrag diskutiert die aktuellen Probleme der mobilen Sprengstoffmesstechnik und zeigt Lösungsvorschläge.
Dr. Mustafa Biyikal, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Christopher Walter,
13.00 Uhr
Abschlussdiskussion und Schlussrede
Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hamburg
13.15 Uhr
Gemeinsames Mittagessen im Foyer
Ca. 14:15 Uhr
Ende der Veranstaltung
Teilnehmerkreis
Das Symposium richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die als verantwortliches Personal für die Sicherung kerntechnischer und strahlenschutzrelevanter Anlagen tätig sind sowie an Mitarbeiter von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Sachverständige, Hersteller von Sicherungstechnik und interessierte Personen aus diesem Kreis.
Die Inhalte der Vorträge und Diskussionen auf dem Symposium Anlagensicherung können zum Teil dem Geheimschutz unterliegen. Für die Teilnahme an diesem Symposium ist daher der Nachweis über die Verpflichtung auf mindestens den Teil 2 des neuen VS-NfD-Merkblattes vorzulegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Rabatte
Behördenvertreter erhalten einen Rabatt von 50 % auf die Teilnahmegebühr.
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg
Tel.: +49 40 8557-2920
Fax: +49 40 8557-2958
tagungen@tuev-nord.de