Die Bauleitplanung schafft die Grundlagen für die städtebauliche Entwicklung von Kommunen. In der Formulierung der Ziele für die städtebauliche Planung werden soziale, kulturelle, ökologische, wirtschaftliche, verkehrliche und technischer Aspekte des gesellschaftlichen und privaten Lebens berücksichtigt.
Im Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet dargestellt. Für Teilgebiete einer Kommune werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) konkrete Festsetzungen zur Gestaltung der Nutzung getroffen.
Die Sachverständigen von TÜV NORD bearbeiten alle Stufen der Bauleitplanung. Sie unterstützen Kommunen und Privatpersonen dabei, ihre Zielstellungen planungsrechtlich umzusetzen.
Wir kennen die Möglichkeiten und Zwänge der Stadtplanung bei der Verfahrenswahl und der Verfahrensführung. Wir begleiten unsere Kunden sach- und rechtskundig in allen Phasen des teilweise schwierigen Aufstellungsprozesses. Mit unseren langjährigen Erfahrung und unserer technischen Ausstattung sind wir Ihnen bei der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich.
TÜV NORD bietet Ihnen auch die Erstellung der begleitenden umweltrechtlichen Fachgutachten an.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erarbeiten von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen
- Erarbeiten von Innenbereichssatzungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 sowie von Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
- Begleitung im Verfahren der Aufstellung von städtebaulichen Planungen