Geruch

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Gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Anlagen setzen Gerüche frei. Die Behörden können eine Beurteilung der Geruchsimmissionen fordern.

TÜV NORD ist für Geruchsmessungen als Messstelle nach § 29b BImSchG bekannt gegeben.

Die Sachverständigen von TÜV NORD messen die Geruchsemissionen von emittierenden Anlagen. Aus den Emissionskonzentrationen berechnen wir die Geruchsimmissionshäufigkeiten in der Umgebung einer Anlage und bewerten sie nach der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL).

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von Ursachen für Geruchsemissionen und schlagen Maßnahmen zur Geruchsminderung vor. Weiterhin fertigen wir Gerichtsgutachten an.

Unsere Leistungen im Überblilck:

  • Geruchsmessungen (Emissions- und Immissionsmessungen)
  • Durchführen von Rasterbegehungen
  • Beraten zur Minderung von Geruchsemissionen
  • Gerichtsgutachten zu Geruchsbelästigungen