Technische Anlagen, Sportanlagen, Freizeitanlagen und Baustellen emittieren Geräusche, die bestimmte Werte nicht überschreiben dürfen.
Wohnnutzungen besitzen einen Schutzanspruch, der in der TA Lärm formuliert ist. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass die Anforderungen der TA Lärm zum Schutz der Nachbarschaft eingehalten werden. Behörden kontrollieren die Einhaltung von Auflagen und werden bei Beschwerden der Nachbarn tätig.
TÜV NORD ist für Geräuschmessungen als Messstelle nach § 29b BImSchG bekannt gegeben.
Unsere Sachverständigen ermitteln und beurteilen die Geräuschimmissionen an Wohnnutzungen. Geräuschmessungen erfolgen in der Nähe der Wohnungen. Ist dies nicht möglich, werden Schallmessungen in der Nähe der Geräuschquellen durchgeführt und die Geräuschimmissionen werden berechnet.
Ebenso führen wir Langzeitmessungen zur Registrierung der Geräuschbelastungen durch.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Abnahmemessungen gemäß der Genehmigung für Anlagen
- Messungen zur Prüfung, ob die Garantieverpflichtungen der Lieferanten von Anlagen eingehalten werden
- Messung und Beratung zur Lärmminderung bei Beschwerden