Emissionsmessung & Kalibrierung

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Die Überwachung und Minderung von Schadstoffemissionen aus technischen Anlagen (von der Biogasanlage bis zu Kraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen) unterliegt staatlichen Kontrollen.

Emissionsmessungen

In Genehmigungsbescheiden legen die Behörden Emissionsbegrenzungen für Luftschadstoffe fest.

TÜV NORD ist als Messstelle nach § 29b BImSchG bekannt gegeben. Die Sachverständigen von TÜV NORD führen Emissionsmessungen für viele Einzelstoffe durch. Die Messplanung wird mit dem Betreiber und der Behörde abgestimmt. Mit den Messungen wird nachgewiesen, dass die Anforderungen des Genehmigungsbescheides eingehalten werden.

Für Biogasanlagen wird gemäß dem EEG aus dem Jahr 2009 ein Bonus gezahlt, wenn die Emissionen von Formaldehyd bestimmte Werte unterschreiten. Wir erkennen Leckagen und unterstützen Sie auf dem Weg zum Umweltbonus.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Emissionseinzelmessungen nach §§ 2 / 17 / 27 / 30 und 31 BImSchV
  • Formaldehydmessung und Aufspüren von Gasleckagen mit Infrarotkamera für Biogasanlagen
  • Beratung zum Umweltbonus bei Biogasanlagen

Funktionsprüfung und Kalibrierung

Für Großfeuerungsanlagen oder Anlagen zur Abfallverbrennung müssen entsprechend europäischer Normen automatische Messeinrichtungen (AMS) zur kontinuierlichen Emissionsmessung eingesetzt werden. Es sind periodische Funktionsprüfungen und Kalibrierungen erforderlich.

Die Sachverständigen von TÜV NORD kennen viele Anlagen aus ihrer Erfahrung und eigenen Messungen. Wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit den Behörden und führen die Messungen durch.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Funktionsprüfungen und Kalibrierungen gemäß TA Luft, §§ 13 / 17 / 27 und 30 BImSchV
  • Beratung zur Auswahl, zum Einbau und zum Betrieb kontinuierlicher Emissionsmesseinrichtungen
  • Funktionsprüfung und Parametrierung von Emissions-Auswerterechnern und Einrichtungen zur Emissionsfernüberwachung
  • Kalibrierung von Messeinrichtungen für die Feuerraumtemperatur zum Nachweis der Verbrennungsbedingungen nach §§ 6 / 17 BImSchV