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Umweltschutz
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Maschinen emittieren bei ihrem Betrieb Geräusche. Sie beeinflussen die Geräuschbelastung der Maschinenbediener und der Nachbarschaft. Maschinenhersteller sind nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet, die Geräuschemissionen der Maschinen zu dokumentieren.
Maschinen, die im Freien betrieben werden, müssen die Forderungen der Richtlinie 2000/14/EG (Outdoor-Richtlinie) einhalten. TÜV NORD ist eine bennannte Stelle für Schallmessungen nach der Outdoor-Richtlinie.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Bestimmen der Schallleistung gemäß der Richtlinie 2000/14/EG
- Messen des Schalleistungspegels von Maschinen in Arbeitsräumen
- Überprüfen von Garantievereinbarungen