Arbeitsplatzlärm

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Arbeitslärm und Vibrationen durch Maschinen an Arbeitsplätzen können bei den Beschäftigten zu Leistungsminderungen und - wenn sie über einen längeren Zeitraum einwirken - zu Gesundheitsschäden führen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelt den Schutz der Beschäftigten.

Die Sachverständigen von TÜV NORD ermitteln und bewerten die Lärmexposition an Arbeitsplätzen. Wir unterbreiten Vorschläge für das Dimensionieren von Gehörschutz und das Aufstellen von Lärmminderungsprogrammen.

Das „Schallklima“ in Büro- und Unterrichtsräumen, in Kindertagesstätten, Unterrichtsräumen, Sporthallen und Gaststätten sowie in Industriehallen wird durch die Schallausbreitung in den Räumen (Raumakustik) und durch die Schallübertragung innerhalb der Gebäude (Bauakustik) bestimmt.

Wir messen die raumakustischen Eigenschaften von Räumen und unterbreiten Vorschläge für eine Verbesserung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Messen von Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz und in Gebäuden
  • Erarbeiten von Vorschlägen für Lärmminderungsmaßnahmen
  • Raumakustische Messungen und Optimierungen