Sichern Sie die Qualität Ihres Trinkwassers mit TÜV NORD




Wer ist verpflichtet, Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert vom Gebäudebetreiber die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Für größere Trinkwarmwasseranlagen mit einem Speichervolumen von über 400 Litern oder einem Leitungsvolumen von über 3 Litern vom Ausgang des Trinkwassererwärmers bis zur letzten Zapfstelle gelten je nach Art der Nutzung entweder jährliche oder mindestens alle drei Jahre durchzuführende Untersuchungen auf Legionellen.
Bei öffentlicher Nutzung des Gebäudes ist die jährliche Probenahme verpflichtend.
Bereits direkt nach Inbetriebnahme und nach jeder Änderung der Anlage ist die Probenahme verpflichtend.
Trinkwasseruntersuchungen sind Pflicht für Eigentümer und Betreiber
Überprüfung vor Inbetriebnahme und nach jeder Änderung der Trinkwasseranlage
- Hygiene-Erstinspektion der Trinkwasserinstallation
Bei einem Ortstermin wird überprüft, ob die Trinkwasserinstallation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel werden in einem Gutachten zusammengefasst. Die Inspektion sollte schon bei der Planung stattfinden, um hygienische Probleme zu vermeiden.
- Kaltwasser
Vor der Befüllung der Anlage wird am Hausanschluss eine Wasserprobe entnommen und auf mikrobiologische und chemische Parameter untersucht. Bei Änderung der Anlage, wird die Probe an einer festgelegten Zapfstelle in der Installation entnommen.
Regelmäßige Überprüfung Ihrer Warmwasserbereitungsanlagen nach VDI 6023 verpflichtend
Sie sind zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet, wenn Ihr Warmwasserbereiter ein Speichervolumen über 400 Litern hat oder das Leitungsvolumen mit Duschen bis zur letzten Entnahmestelle 3 Liter übersteigt.
Minimieren Sie Gesundheitsrisiken in Ihrem Gebäude. Lassen Sie die Warmwasserbereitungsanlagen regelmäßig prüfen.
Bei gewerblicher Nutzung der Immobilie ist die Prüfung alle 3 Jahre verpflichtend.
Bei öffentlicher Nutzung der Immobilie, zum Beispiel durch Kitas, Schulen, JVAs, Altenheim/Seniorenheime und Arztpraxen, ist eine jährliche Überprüfung verpflichtend.
Die Prüfpflicht leitet sich aus der Trinkwasserverordnung und der damit verbundenen Forderung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ab. Im Rahmen der Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation ist nach VDI 6023 eine Hygieneersterstinspektion der Trinkwasserinstallation vor Inbetriebnahme durchzuführen.
Dabei ist die Einhaltung der Anforderungen an Planung und Errichtung vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation umfänglich zu prüfen. Diese Prüfung darf nur von fachkundigen Personen mit hygienetechnischer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Kaltwasser
Je nach Nutzung des Gebäudes sind unterschiedliche Parameter zu untersuchen. Untersucht werden folgende Parameter mit Gesamtkeimzahlen bei 22 und 36 Grad Celsius:
- E.coli & coliforme Keime und Enterokokken
- optional bei gewerblicher Nutzung: Pseudomonas
Chemische Parameter
- Blei, Kupfer, Nickel
- optional bei öffentlicher Nutzung: Cadmium und Eise
Die genaue Festlegung der durchzuführenden Untersuchungen erfolgt durch das Hygiene-Labor.
Was tun bei auffälligen Befunden?
- Risikoabschätzung vor Ort: Begehung und Abgleich mit dem Regelwerk für Kaltwasser und Warmwasser
Sofern der technische Maßnahmenwert für Legionellen bei diesen Untersuchungen erreicht oder sogar überschritten wird, muss der Betreiber zudem eine Risikoabschätzung (ehemals „Gefährdungsanalyse“) veranlassen. Dabei ist die Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der technischen Regeln zu prüfen, Mängel auf gesundheitliche Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Abhilfe festzulegen.
Als Sachverständigenunternehmen und als ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüflabor verstehen wir uns sowohl auf fachgerechte Trinkwasseruntersuchungen als auch auf die kompetente und umfassende sicherheitstechnische Beurteilung Ihrer Trinkwasserinstallation.
Unsere Leistungen für Ihre Trinkwasserhygiene
- Qualifizierte Probenahmen von Trinkwasser nach TrinkwV
- Mikrobiologische, chemische und physikalische Untersuchungen des Trinkwassers
- Risikoabschätzungen durch Sachverständige
- Hygienisch-technische Inspektionen und Bewertungen von Trinkwasserinstallationen
- Durchführung einer Hygieneerstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1
Trinkwasser im Haushalt
Was muss ich für mein Trinkwasser beachten, wenn ich im Urlaub bin?
Nach 72 Stunden sollte ein kompletter Wasseraustausch in den Leitungen erfolgen. Vor der ersten Dusche nach dem Urlaub sollte das Wasser drei bis fünf Minuten laufen - und zwar heiß. Die Temperatur muss mindestens 60 Grad betragen, um Legionellen zuverlässig abzutöten. Dasselbe gilt für die Spüle und das Waschbecken.
Warum sind Legionellen gefährlich?
Legionellen können durch das Einatmen feiner, lungengängiger Aerosole eine Infektion verursachen. Aufgrund der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber immer aufgefordert die Risiken für seine Mitarbeiter zu identifizieren und zu minimieren.