Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §2 (1) ist definiert: „Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes, sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ... „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und