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Wiederkehrende Prüfungen Kälteanlagen
Kälteanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie müssen regelmäßig von befähigten Personen oder von Sachverständigen einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV NORD geprüft werden. Werden die Anlagen mit Ammoniak betrieben oder mit einem leicht entzündlichem Gas, können Prüfungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder des Explosionsschutzes erforderlich sein. Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie für deren Sicherheit verantwortlich.
Gern unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Kälteanlagen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach Änderung
- Wiederkehrende Anlagenprüfung
- Prüfung nach Unfall- und Schadensanzeige
- Wiederkehrende innere Prüfung und Festigkeitsprüfung der Behälter
- Erfüllung der Pflichten zur energetischen Inspektion nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Elektrische Prüfungen gemäß VdS
- Bilddokumentation von VdS-anerkannten Thermographen (Wärme-/Kälteverluste, Überlast in Verkabelungen)
- Mikrobiologische Beurteilungen bei offenen Kühlsystemen (VDI)
Downloads Kälteanlagen
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