Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Hygieneinspektionen von Raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022

Hygienisch einwandfreie Luft ist eine zentrale Voraussetzung für unsere Gesundheit, das Wohlbefinden und unsere Leistungsfähigkeit. Die Arbeitsstättenverordnung fordert daher im § 4 die regelmäßige Prüfung von Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen. Im technischen Regelwerk VDI 6022 finden sich die Anforderungen, wie dies umzusetzen ist. Die Hygienesicherheit ist eine entscheidende Anforderung, die es für Betreiber einzuhalten gilt. Die Umsetzung der VDI 6022 ist daher im Sinne der Arbeitsstättenverordnung eine Rechtspflicht.

 

 

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, § 4 der Arbeitsstättenverordnung und den zugehörigen Regelwerken unterliegen Lüftungs- oder Klimaanlagen, die Arbeitsstätten versorgen, besonderen Anforderungen. Diese Anlagen müssen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden, wie es derzeit in der VDI 6022 festgelegt ist. Die Umsetzung dieser Norm ist zwingend erforderlich. RLT-Anlagen müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren. Verantwortlich für die Durchführung der Prüfung ist der Betreiber der Anlage.

Die Hygiene-Erstinspektion bzw. Wiederholungshygieneinspektion gemäß der VDI 6022 umfasst eine umfassende Anlagenerfassung und -beurteilung im Rahmen der Erstinspektion. Die Prüfung des Ist-Zustandes der Anlage beinhaltet planerische und konstruktive Belange sowie Merkmale hinsichtlich der Errichtung und eine Dokumentationsprüfung. Messungen, wie Legionellenprüfungen im Luftbefeuchterwasser, mikrobiologische Oberflächenuntersuchungen sowie Luftkeimmessungen, sind Bestandteile der Prüfung. Die VDI 6022 bietet eine umfangreiche Checkliste mit verschiedenen Prüfkriterien.

Die Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um im Ernstfall auch rechtssicher zu sein. Die Hygieneinspektion von TÜV NORD erfüllt diese Anforderungen.

Die Hygiene-Erstinspektion ist gemäß VDI 6022 durchzuführen

  • an  neu errichteten Anlagen stets nach Fertigstellung, aber vor der Inbetriebnahme,
  • nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage, möglichst vor der weiteren Nutzung
  • sowie an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektion durchgeführt wurde.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen sind gemäß den geltenden Vorschriften wiederkehrende Prüfungen, sogenannte Wiederholungsinspektionen, durchzuführen. Für Anlagen/Geräte ohne Luftbefeuchtung ist eine Inspektion in einem Intervall von drei Jahren vorgesehen, während für Anlagen mit Luftbefeuchtung (unabhängig von der Art der Technik) eine zweijährige Inspektion erforderlich ist.

Im Rahmen der Hygieneinspektion werden neu verpflichtende Luftkeimmessungen der Zuluft aus den Anlagen sowie der Abgleich mit der angesaugten Vergleichsluft durchgeführt. Im Vergleich zur alten Fassung ist die Hygieneinspektion deutlich aufwendiger, gleichzeitig wird jedoch auch die Aussagekraft durch diese Luftkeimmessungen wesentlich verbessert.

 

 

 

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